Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

164 
Achter Abschnitt. —- Schiffbau, 
Schandeckel an gerechnet auf 3 der Tiefe im Raum. Die an diese 
Theile anstofsenden Platten gehen allmälig in die vorgeschriebene Stärke 
über. Bei Schraubenschiffen dürfen die hinteren Platten, welche un- 
terhalb der Höhe des unteren Theils des Ruderkopfes liegen, nicht 
schwächer genommen werden. 
Die Stofsbleche sollen dieselben Stärken wie die Platten haben 
und eine Breite gleich dem 11maligen Nietdurchmesser bei doppelter 
und dem 15maligen Nietdurchmesser bei dreifacher Nietung. 
Der Schandeckel- (Farbe) Gang (sheerstrake) soll ein aufsenliegen- 
der Gang sein. 
9. Nieten (Rivets and Riveting). (Vergl. S. 307 u. ff.) 
Erforderl. Nietstärke | 16°" " 
bei einer _ 
Plattenstärke von | 8 10 
Ge 3 
5m am 
5 93 50m 
48 9 
Die Nieten für Vor- und Hintersteven und Kiel sind um 6"" (1) 
stärker zu nehmen. Die Entfernung der Nieten von einander dar! 
nicht weniger als drei und nicht mehr als vier Durchmesser, die Ent- 
fernung von den Kanten der zu verbindenden. Stücke nicht weniger 
als einen Durchmesser betragen. Die Nieten zur Verbindung der 
Aufsenhaut mit den -Spanten und die der verkehrten Winkeleisen kön- 
nen einen. Abstand gleich dem Sfachen ihres Durchmessers haben. 
Alle Schiffe müssen in den horizontalen Verbindungen der Aufsen- 
haut vom Kiel bis zur obern Kimmung doppelte Nietreihen haben. 
Schiffe von 700- Tons und darüber, welche den ersten Grad A erhalten 
sollen, müssen in allen horizontalen Verbindungen der Aufsenhautf 
Aurchweg doppelte Nietreihen haben. Der Kiel, die beiden Steven, 
die Kanten der Kielgänge und Schandeckelgänge, die Stöfse der Aufsen- 
hautplatten, der Bodenwrangenplatten, der Bug- und Heckbänder, der 
Balkenplatten, ferner der Kielschweinplatten, der Deckbänder und aller 
anderen Längsverbindungen müssen bei ‚allen Schiffen doppelte Niet- 
reihen haben; nur die Nath- und Stofsplatten der Platten im doppel- 
ten Boden erhalten einfache Nietung. Die Platten der Aufsenhauf 
müssen bei doppelter Nietung wenigstens 5} Nietdurchmesser, bei ein- 
facher Nietung wenigstens 31 Durchmesser übereinander gelegt sein. 
Wird doppelte Nietung angewendet, wo nach den Regeln eine ein- 
fache genügen würde, so kann. der Durchmesser der Nieten um 2"" 
(15) kleiner sein, vorausgesetzt, dafs er nicht kleiner wird als 16" (3). 
10. Decksbalken (Beams). 
Die Höhe der Decksbalken ist == 5 der Länge des mittelsten 
Balkens; die Stärke ist ==! der Höhe. 
Die Balken werden von Doppel-T-Eisen, T-förmigen Wulsteisen 
(T bulb iron) oder von Wulsteisen mit zwei an der Oberkante an- 
genieteten Winkeleisen hergestellt. Die Summe der beiden Schenkel
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.