II. Dimensionen der einzelnen Theile des Schiffskörpers. 465
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jer letzteren: darf nicht kleiner sein als *& der Balkenhöhe, und 35 der
Summe ‘der -beiden: Schenkel‘ soll ihre Stärke :sein;‘ Balken der un-
;eren Decks, auf welchen‘ keine Decksplanken liegen, können‘ an ‘ihrer
Oberkante Winkeleisen’ haben von denselben‘ Dimensionen; ‘ wie‘ die
umgekehrten Winkeleisen der Spanten;‘ auch kann eine andere Bälken-
‘im: gewählt werden, vorausgesetzt, dafs die vorgeschriebene Stärke
ngehalten wird:‘, Werden die Balken durch Knieplatten mit den
Spanten verbunden, ‘so müssen: diese eine‘ Längenausdehnung‘ nach
ieder Seite vom 2} Balkenhöhen und eine Stärke gleich 'der der Balken
haben. Die Balken der einzelnen. Decks‘ sind vertical übereinander
zu legen und, wo‘ es’ möglich ist,“abzustützen. ‘‘
Die Oberdecksbalken bei Schiffen mit einer oder. zwei Balkenlagen
and "die Ober-‘ und ‘Mitteldecksbalken bei Schiffen mit drei Balken-
lagen‘ müssen, an‘ jedem Zweiten Spant angebracht‘ sein. * ©
Schiffe von 3”,656 bis 3",963 (12— 13’) Tiefe im Raum haben
wenigstens an jedem achten Spant, einen. Raumbalken. Schiffe unter
Jieser Gröfse, welche keine Raumbalken haben, erhalten. eine: aus
zwei Winkeleisen bestehende Wägerung zwischen dem Kimmkielschwein
md den Decksbalken (ef. 10); Schiffe von 3”,968 bis 45572 (13-—15')
Fiefe: im’ Raume: haben Zwischendeeks-. oder Raumbalken an jedem
zierten‘ Spant, solche“ von. 4”,572‘ bis “5”,486°. (15:——18') Tiefe ab-
wechselnd am zweiten‘ und vierten Spant,: und Schiffe über 5",486
Tiefe im Raum an jedem zweiten Spant:
Schiffe mit zwei Decks, deren Tiefe‘ im’ Raum gröfser ist als
7". 315- (24’), Schiffe mit drei Decks, deren Tiefe im Raum. bis zum
mittleren Deck gemessen gröfser ist‘ als 7”,315 und ‘solche, deren
Tiefe bis zur Unterkänte ‘der Zwischendecksbalken‘ mehr als 4”,572
‘15’) beträgt, müssen, an‘ jedem sechsten ‘Spant einen Raumbalken
haben. ‘ Bei Glattdecksschiffen ist jedoch ‘noch eine Tiefe von. 7”,625
‘25') gestattet, sobald der untere Raum bis Zur Unterkante der Zwi-
schendecksbalken ‘nicht tiefer ist, als 4”,880 (16’). Soll 'auf solchen
Glattdeckschiffen eine Hütte aufgeführt werden, um Mannschaft oder
Proviant unterzubringen; 80 darf dieselbe höchstens bis auf 3”,050
10’) an den Hintersteven hinangehen.
Bei allen diesen Bestimmungen ist unter Raumtiefe die Entfernung
der Oberkante‘ der Bodenwrangen mittschiffs ‚von der Oberkante: der
Oberdecksbalken bei: Schiffen‘ mit zwei Decks, und vonder Oberkante
der Mitteldecksbalken bei Schiffen mit drei‘ Decks. verstanden...
„Die. Raumbalken sind: ebenso: wie die Balken eines.Decks durch
Seitendecksbänder und die dazu gehörigen Winkeleisen: uhter sich und
mit den Spanten.zu.verbinden, ‚Ist‘:der Zwischenraum! zwischen zwei
Balken: gröfser als zwei Spantenentfernungen, so’ ist an jedem zweiten
Spant ‚eine Knie-.‚oder ‚eine Stützplatte anzubringen‘, welche mit dem
Seitendecksband vernietet wird.
“94114 Seitendecksbänder (Stringeriplates). 5 HH
i; Alle Schiffe: müssen zu beiden Seiten-aller Decks: auf‘ den Enden
der Balken möglichst durchgehende, nicht an’ den Schotten abschnei-
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