Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

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Brücken, 
Bohlen oder Halbhölzern hinterfuttert; hinter die Hinterfutterung 
stampft man eine 1— 2’ (0,3 — 0,6 M.) starke Lage von Lehm oder 
Thon. Etwaige Flügel können sich unter beliebigem Winkel an die 
Stirnen anschliefsen. 
Joche. Ihre Richtung stets parallel mit der Strömung; die Pfähle 
bei schweren Brücken 23— 383 (0,8—1,1 M.), bei leichten Fahrbrücken 
und Laufbrücken bis 6’ (2 M.) von Mitte zu Mitte eingerammt; den 
Ortpfählen giebt man dabei eine schräge Stellung und läfst die Holme 
ca, 8’ (1 M.) über dieselben hinausragen. Erfahrungsmäfsig sollen 
die Pfähle erhalten: 
bei 6— 9’ (2—3 M.) Höhe 8—9" (21—24 Ctm.) Stärke, 
 10—12' (83—4'„) 10”( 2 „) 
» 15—18' (5—6 „) » 11—12” (29—831 „ ) 
Bei einer freien Höhe der Jochpfähle von 10—16’ (3-—5 M.) mufs 
eine Verankerung mit horizontalen und diagonalen Zangen eintreten. 
Brückenträger. Bei Weiten bis zu‘ 20’ (6 M.) kann man einfache 
Träger anwenden mit 1” Stärke pro Fufs (8 Ctm. pro M.) freier Länge, 
die Träger legt man gern 23 (0,8 M.) von Mitte bis Mitte gemessen, 
auseinander. Die Sattelhölzer, von der Stärke des Trägers, 74 — 8' 
(2,4—2,6 M.) lang, ruhen bei Anwendung von Pfeilern auf drei gewöhn- 
lich unvermauerten 7—10” (18—26 Ctm.) breiten, 78” (18—21 Ctm.) 
hohen Mauerlatten. 
Geländer. Von Holz oder Schmiedeeisen, selten von Gufseisen, 
3—4’ (1—1,25 M.) hoch; die Säulen aus Holz 6—8" (16—21 Ctm.) 
stark, in 4—6' (1—1,5 M.) Entfernung; die zweite oder dritte Säule 
jedesmal verstrebt mit einer 5—6” (13—16 Ctm.) starken Strebe. 
Eisenbahnbrücken bedürfen keiner Geländer, genügend ist für sie 
ein Bordbalken, wenn man nicht die Schienen direct auf die Träger 
legt. 
Kisbrecher. Bei kleinen Eisgängen genügt es, den vorderen Ort- 
pfahl der Joche um 75 — 1 der Höhe geneigt einzurammen und mit 
spitzen Eisen zu armiren; für grofse Eisgänge dagegen ordnet man 
besondere Eisbrecher in 4—9’ (1—83 M.) Abstand von den Jochen an 
und giebt ihren mit scharfen Rücken gearbeiteten und mit eisernen 
Schienen beschlagenen Eisbalken eine Neigung von 1: 1} bis 1:3, 
Hängewerksbrücken. Kleinster Neigungswinkel der Streben gegen 
den Horizont == 22%, mithin ist bei 4’ (1,25 M.) hohem Geländer die 
gröfstmögliche Oeffnung der Brücke für ein einfaches Hängewerk ca. 
19’ (6 M.), für ein doppeltes mit 11’ (8,5 M.) langem Spannriegel 
ca. 30’ (10 M.). Wird die Spannweite über 36’ (1% M.), so werden 
horizontale Versteifungen durch Windkreuze nothwendig. Hängewerke 
von mehr als 6’ (2 M.) Höhe müssen seitlich verstrebt, und bei mehr 
als 10—12’ (34 M.) Höhe durch mindestens 13’ (4 M.) hoch an- 
gebrachte quer über die Brückenbreite gehende Zangen verankert 
werden, Brücken solcher Construction sind bis 100’ (33 M.) Spann- 
weite ausführbar.
	        
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