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Eisenbahnbau.
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Güterschuppen. Die zweckmäfsigste Form für Güterschuppen ist
;in langes Gebäude mit einem Fufsboden in der Höhe der Böden der
‚eladenen Wagen, mit Ladethoren an den beiden langen Seiten und
mit über die ganze Wagenbreite vortretenden Dächern. Auf einer
Seite liegt das Bahngeleise, auf der anderen die Anfahrt. Aufserdem
‘st ein Krahn für schwere Stücke erforderlich,
Reparaturwerkstätte. Die Hauptreparaturwerkstatt ist von solchem
Umfange einzurichten und mit solchen Werkzeugen auszustatten, dafs
mindestens die gewöhnlichen Reparaturen an Wagen und Locomotiven
vorgenommen werden können. Bei neuen Anlagen mufs später eiue
namhafte Ausdehnung vorgenommen werden können. Es sind Vor-
‚ichtungen zum Ein- und Auswechseln der Triebaxen, sowie zur Mes-
zung der Belastung der einzelnen Räder anzubringen,
Brückenwaage. Auf jeder Haupt- oder Endstation ist eine Brük-
genwaage anzulegen, auf welcher sowohl Eisenbahnwagen, als auch
Frachtfuhrwerke bequem gewogen werden können.
C. Locomotiven.
Axen. Bei festen Axen ist ein möglichst langer Radstand zu
>;mpfehlen, und zwar als Maximum für Bahncurven
bis 1000’ (305 M.) Radius 11’ (3,8 M.),
„ 1500’ (450) » 13' (4
„ 2000’ (610) » 15’ (4,6 „ )-
Bei Curven unter 800’ (240 M.) Radius ist das bewegliche Radgestelle
zu empfehlen. Das Maximum des Gewichtes, das auf eine Axe
zommt, soll incl. Axe und Räder nicht mehr als 260 Zoll-Centner
jetragen. Die Belastung der Vorderaxen bei 3axigen Personenzug-
Locomotiven betrage } des ganzen Gewichtes; ist die Hinteraxe Lauf-
axe, so erhält diese mindestens 1 des Locomotivgewichts. Bei ge-
kuppelten Locomotiven ist der Mittelaxe niemals gröfsere Last zu
zeben, als der gekuppelten Endaxe, während sich sonst eine gleich-
näfsig vertheilte Belastung empfiehlt. Die Unterstützung geschieht
am besten durch Querfedern und Balanciers in 3 Punkten.
Räder. Räder, bei denen nicht schon durch die Construction ein
fester Unterreif gebildet wird, sind zu vermeiden. Wo dergleichen
noch vorhanden sind, ist ihnen ein besonderer Unterreif von minde-
stens 14” (3,2 Ctm.) Dicke und 44” (11,4 Ctm.) Breite zu geben. Der
Spielraum für die Spurkränze darf nicht unter 3” (1 Ctm.) und bei
zröfstzulässiger Abnutzung nicht über 1” (2,5 Ctm.) betragen. Bei
Locomotiven mit Mittelrädern ist bei gleichem lichten Abstand zwi-
schen den Rädern ein Gesammtspielraum bis 11” (4 Ctm.) zulässig.
Der lichte Abstand soll 4’ 53" (1,859 M.) betragen und die gröfste
Abweichung hiervon 4" (0,8 Ctm.). Die Höhe der Spurkränze von
der Schienen-Oberkante ist zwischen den Grenzen 1} und 1” (3,2 u.
2,5 Ctm.), die Breite 1” (2,5 Ctm.), die Breite der Radreifen zwischen
len Grenzen 6 und 51” (15,2 und 13,4 Ctm.) zu nehmen. CGüter-
zug-Locomotiven mit einer Geschwindigkeit von 3 deutschen Meilen