Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

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Heizung. Hörsaal, 
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von 6—8" (150—200 Mm.) Durchmesser in 2j—3 maliger auf- und 
niedergehender Leitung im Ganzen 24’ (7,5 M.) lang. Das Gewicht 
jer Röhren wird durch die Muffen um 20—25 4 vermehrt. Der Ofen 
nicht über 24’ (0,8 M.) breit. ; 
Ofen von Chamottsteinen auf 30—45000 C.-F. (900—1400 C.-M.) 
Raum: 850 — 900 Chamottziegel, 12 Ctr. Chamottmehl, 12 C.-F. 
‘0,89 C.-M.) Thon. 
Heifswasserheizung. Die ganze Rohrleitung besteht aus Röhren von 
ca. 13” (4,5 Ctm.) äulserem und ca. 3” (2 Ctm.) innerem Durchmesser, 
wovon der sechste Theil in Spiralen gewunden in einem Heerde direct 
jem Feuer ausgesetzt ist. Temperatur des Wassers 150...200°% unter 
einem Druck von 6—15 Atmosphären. Man rechnet auf 200 —280 
C.-F. 1 Q.-F. (auf 60— 90 C.-M. 1 Q.-M.) Röhrenfläche. Das Expan- 
sionsgefäfs mufßs genau geschlossen sein. 
Warmwasserheizung. Die Gröfse der Wärmflächen hängt ab von 
der Temperatur des den Wärmapparaten (Cylinderöfen, Rohrsystemen) 
zugeführten Wassers; von der Gröfse, der Stärke, dem Material und 
der Aufsentemperatur der Wärme transmittirenden Flächen; von der 
Oertlichkeit, Etagenhöhe, dem Grade der natürlichen Ventilation, durch 
ındichte Fenster und Thüren hervorgerufen, und dem der künstlichen 
Ventilation,. von der Beschaffenheit der Aufsenflächen der Wärme- 
apparate (ob dieselben rauh oder polirt, dunkel oder hell sind). 
(Ueber genaue Berechnung der erforderlichen Wärmemengen (Ca- 
lorien) und Wärmflächen, einmal für die verschiedenen Baumaterialien 
und Temperaturdifferenzen der Zimmer- und Aufsenluft, das andere 
Mal für die verschiedene Beschaffenheit der Aufsenflächen und Tem- 
peraturdifferenzen der Zimmerluft und des wärmenden Wassers, siehe: 
Schinz, Wärmemefskunst). 
Für den als Wärmereservoir dienenden Kessel ist auf 1 Q.-F. 
Fläche der Wärmapparate bis 3 Quart (auf 1 Q.-M. 85 Ltr.) Wasser- 
inhalt und Steinkohlenfeuerung vorausgesetzt, für 100 Q.-F. Wärm- 
fläche ist 0,3 — 0,5 Q.-F. totale Rostfläche zu nehmen, je nach der 
Gröfse der Heizung und der dem Heizer gegebenen Heizzeit, welche 
nicht unter 13—24 Stunden betragen darf. Bei grofsen Heizungen ist 
auf 1 Q.-F. Rostfläche mindestens 15 Q.-F. feuerberührte Kesselfläche 
zu nehmen, wenn möglich bis 30 Q.-F. 
Die Weite der Röhren, welche den Wärmeapparaten das warme 
Wasser des Kessels zuführen, sowie diejenigen, welche das abgekühlte 
Wasser in den Kessel zurückführen, hängt von der Gröfse der an 
einem Rohrstrang befindlichen Heizfläche, von den Biegungen der 
Röhren, von der Reibung des Wassers an den Wandungen etc. ab. Für 
100 Q.-F. Wärmfläche ist 1,6— 1 Q.-Z. (für 10 Q.-M. 11—7 Q.-Ctm.) 
Rohrquerschnitt im Minimum zu nehmen, je nachdem ein kleiner oder 
viele gröfsere Wärmapparate von dem Rohre gespeist werden. 
Heu. 14— 15 C.-F. (0,5 C.-M.) wiegen. 1 Ctr., eine 2 spännige 
Fuhre fafst 16 — 20 Ctr. 
Hörsaal. Länge höchstens 40’ (12,5 M.), Höhe höchstens 16 
/5 M.), Sitzplatz 11’ (0,5 M.) lang, 2—21}' (0,6—0,8 M.) tief = 3 bis
	        
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