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Heizung. Hörsaal,
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von 6—8" (150—200 Mm.) Durchmesser in 2j—3 maliger auf- und
niedergehender Leitung im Ganzen 24’ (7,5 M.) lang. Das Gewicht
jer Röhren wird durch die Muffen um 20—25 4 vermehrt. Der Ofen
nicht über 24’ (0,8 M.) breit. ;
Ofen von Chamottsteinen auf 30—45000 C.-F. (900—1400 C.-M.)
Raum: 850 — 900 Chamottziegel, 12 Ctr. Chamottmehl, 12 C.-F.
‘0,89 C.-M.) Thon.
Heifswasserheizung. Die ganze Rohrleitung besteht aus Röhren von
ca. 13” (4,5 Ctm.) äulserem und ca. 3” (2 Ctm.) innerem Durchmesser,
wovon der sechste Theil in Spiralen gewunden in einem Heerde direct
jem Feuer ausgesetzt ist. Temperatur des Wassers 150...200°% unter
einem Druck von 6—15 Atmosphären. Man rechnet auf 200 —280
C.-F. 1 Q.-F. (auf 60— 90 C.-M. 1 Q.-M.) Röhrenfläche. Das Expan-
sionsgefäfs mufßs genau geschlossen sein.
Warmwasserheizung. Die Gröfse der Wärmflächen hängt ab von
der Temperatur des den Wärmapparaten (Cylinderöfen, Rohrsystemen)
zugeführten Wassers; von der Gröfse, der Stärke, dem Material und
der Aufsentemperatur der Wärme transmittirenden Flächen; von der
Oertlichkeit, Etagenhöhe, dem Grade der natürlichen Ventilation, durch
ındichte Fenster und Thüren hervorgerufen, und dem der künstlichen
Ventilation,. von der Beschaffenheit der Aufsenflächen der Wärme-
apparate (ob dieselben rauh oder polirt, dunkel oder hell sind).
(Ueber genaue Berechnung der erforderlichen Wärmemengen (Ca-
lorien) und Wärmflächen, einmal für die verschiedenen Baumaterialien
und Temperaturdifferenzen der Zimmer- und Aufsenluft, das andere
Mal für die verschiedene Beschaffenheit der Aufsenflächen und Tem-
peraturdifferenzen der Zimmerluft und des wärmenden Wassers, siehe:
Schinz, Wärmemefskunst).
Für den als Wärmereservoir dienenden Kessel ist auf 1 Q.-F.
Fläche der Wärmapparate bis 3 Quart (auf 1 Q.-M. 85 Ltr.) Wasser-
inhalt und Steinkohlenfeuerung vorausgesetzt, für 100 Q.-F. Wärm-
fläche ist 0,3 — 0,5 Q.-F. totale Rostfläche zu nehmen, je nach der
Gröfse der Heizung und der dem Heizer gegebenen Heizzeit, welche
nicht unter 13—24 Stunden betragen darf. Bei grofsen Heizungen ist
auf 1 Q.-F. Rostfläche mindestens 15 Q.-F. feuerberührte Kesselfläche
zu nehmen, wenn möglich bis 30 Q.-F.
Die Weite der Röhren, welche den Wärmeapparaten das warme
Wasser des Kessels zuführen, sowie diejenigen, welche das abgekühlte
Wasser in den Kessel zurückführen, hängt von der Gröfse der an
einem Rohrstrang befindlichen Heizfläche, von den Biegungen der
Röhren, von der Reibung des Wassers an den Wandungen etc. ab. Für
100 Q.-F. Wärmfläche ist 1,6— 1 Q.-Z. (für 10 Q.-M. 11—7 Q.-Ctm.)
Rohrquerschnitt im Minimum zu nehmen, je nachdem ein kleiner oder
viele gröfsere Wärmapparate von dem Rohre gespeist werden.
Heu. 14— 15 C.-F. (0,5 C.-M.) wiegen. 1 Ctr., eine 2 spännige
Fuhre fafst 16 — 20 Ctr.
Hörsaal. Länge höchstens 40’ (12,5 M.), Höhe höchstens 16
/5 M.), Sitzplatz 11’ (0,5 M.) lang, 2—21}' (0,6—0,8 M.) tief = 3 bis