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Landbau,
2. Bei kreisrtunden Mauern ist ef== 1 ==; der Peripherie zu
setzen; nach Rondelet == der Seite des eingeschriebenen 12ecks
oder annähernd = 4 D des äufseren Kreises; es ergiebt sich hieraus:
D-h ;
163? ;
d) belastete Mauern.
1. Mauern zu Gebäuden, die nur 1 Geschofs hoch sind:
«) Sind die Mauern in ihrer Höhe nicht unterstützt und von
Balken belastet, die eine Verankerung bilden, so ist für / die lichte
Gebäudetiefe £ zu setzen und
i<-h
3 Ze hl: A
12V ER ; .
8). Sind die Mauern in irgend einer Höhe unterstützt, so dafs
die darüberliegende Höhe h’ ist, dann folgt:
t(h+ N)
24V t? + h?
2. Mauern zu Gebäuden, welche mehrere Geschosse hoch sind,
Ist h die Höhe des oberen Geschosses bis unter das Dach, so ist,
wenn das Gebäude
. © 2t+h
«) nur 1 Zimmer in der Tiefe hat: s, = .
th
8) 2 Zimmer in der Tiefe hat: Ss; = *
unter s, die Mauerstärke des oberen Geschosses verstanden.
C. Trennende Mauern. a. Mittelmauern, welche das Gebälk zu
iragen haben: h—+t
Si=2 ——_,
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db. Scheidemauern; man giebt ihnen durch mehrere Stockwerke
1 Ziegel zur Stärke,
Die Stärke der Ziegelmauern, nach Ziegeln angegeben, ergiebt sich
in Fufsen und Zollen, resp. Metern:
bei
einer
Wandstärke
von 1 Ziegel
141
» Y
» 2
©
»
y4-
5
”
für
Ziege
grofser Form
mittlerer Form
V == 0,314M.' 101” — 0,274 M.'
==0,471 = 0,417
== 0,628 „ “ =0,550
== 0,785 +" — 0,690 „
=0,942 AN 0,824
"== 1,099 +" — 0,965 »
—1,255 ö” —1,098
15 = 1,412 , ' = 1,229 „
h' = 1.569 N 1.378
„&
4!
kleiner Form
10” — 0,262 M.
1’ 3"=0,392
1' 8"= 0,524
9' 1”=—= 0,654
2' 6'= 0,785
3'11”=0,916
9 4" —1,046 „
9” — 1,176
9" — 1,307 =