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Thon. Verdichten des Erdreiches.
Thon. 1Cub.-F. wiegt 117 Pfd., 1 Cub.-M. 1890 Klgr.
Thorweg. Mindestens 8‘ (2,5 M.) breit, 10‘ (3 M.) hoch; für
Frachtwagen mindestens 14‘ (4,4 M.) breit.
Thür. Eingangsthür für ein Wohnhaus 83 — 5‘ (11,5 M.), für
Fabrik- und Versammlungssäle 41‘ (1,4 M.) breit. Eine einfl. Thür
ist ‘gewöhnlich 34 — 81‘ (1— 1,1 M.), eine zweifl. nicht unter 41
(1,4 M.) ‘breit; eine Tapetenthür sei nicht unter 22 (0,7 M.) breit.
Die Höhe meistens gleich der doppelten Breite, jedoch nie unter 6'
(2 M.). 10Q.-F. gespundete Thür mit eingeschobenen oder aufgena-
gelten Leisten erfordert 11 lfd. F. Brett 12“ breit und 11 Nagel.
(1 Q.-M. erford, 4,2. lfd. M. Brett, 31 Ctm. bt. und 15 Nägel.)
1 zusammengestemmte Thür, Thürfutter, Fensterladen oder Wand-
bekleidung erfordert auf die Rähme }, auf die Füllung 4 der Fläche,
Thürzarge bedarf an. Holz die doppelte lichte Höhe und Breite
der Thür +5‘ (1,5 M.).
Lattenthür. Für zwei Leisten und eine Strebe rechnet man 1 der
ganzen Fläche, für zwei Friese +; aufserdem pro Q.-F. 8 lfd. F,
Latten und 2 Lattnägel (pro Q.-M. 9 lfd. M. Latten u. 20 Lattnägel).
Stallthür. Für aufgenagelte Leisten und Streben rechnet man 1
der Thürfläche an Brettern, und pro Q.-F. 11 Nägel, (pro Q.-M.
13,3 Nägel).
Topfziegel. 4—53“ (10— 15 Ctm.) Durchmesser, 4— 10“ (10
bis 25 Ctim.) Höhe und 4“ (1,8 Ctm.) Stärke.
Torf. Das Stück ist frisch 12“ (31 Ctm.) lang, 44“ (12 Ctm.)
breit. 5‘ (13 Ctm.) hoch. Siehe S. 577,
Treppe. Die Haupttreppen sind 41— 6‘ (1,5—2 M.) breit, in
Sffentlichen Gebäuden 10‘ (3 M.) bt., haben gewöhnlich 61“ (17 Ctm.)
Steigung, 11“ (29 Ctm.) Auftritt. Nebentreppen sind 335‘ (1 bis
1,1 M.) bt. bei 73“ (20 Ctm.) Steigung, 9‘ (24 Ctm.) Auftritt.
Allgemein rechnet man, dafs der Auftritt + 2mal der Steigung
== 24" (63 Ctm.) oder Auftritt + Steigung == 18“ (47 Ctm.) ist.
Die Wangen gewöhnlich 2—8* (5—8 Ctm.) stark, die Trittstufen sind
aus 13—72“ (4-—5 Ctm.) starken Bohlen, die Setzstufen aus 31
(2— 2,5 Ctm.) starken verfertigt. Bei bequemen Treppen ist nach
8—12 Stufen ein, gewöhnlich quadratischer, Podest anzuordnen. Der
Podestriegel ist 5— 7“ (13 19 Ctm.) hoch. Man rechnet pro Trep-
penstufe so viel Quadr.-F. Trittbrett, als die Treppe einschliefslich
der Wange F. breit ist (resp. pro M. Breite 0,8 Q.-M.); 2 so viel
als Futterbrett; 24 Q.-F. (0,25 Q.-M.) für die Wangen; 1} 1fd. F.
(0,36 ]fd. M.) Holz zum Handgriff und 1—2 Traillen.
Verdichten des Erdreiches, Dasselbe ist oft nothwendig und
kann nur bei einer gleichmäfsigen Beschaffenheit des Untergrundes
ausgeführt werden. Es geschieht durch eine aufgebrachte Last oder
durch Schlagen mit der Ramme. Vgl. S. 158 und S. 700. Bei An-
wendung der Ramme ist:
P= Ge.