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Dampfkesselregnlativ.
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Wenn mehrere Kessel einen gemeinschaftlichen Dampfraum oder
ein gemeinschaftliches Dampfabführungsrohr haben, von welchem sie
nicht einzeln abgesperrt werden können, so genügt es, wenn darauf
im Ganzen mindestens zwei dergleichen Ventile angebracht sind.
Die Ventile müssen gut bearbeitet und so eingerichtet sein, dafs
sie zwar beliebig geöffnet, aber nicht mehr belastet werden können,
als die vorgeschriebene Spannung der Dämpfe erfordert. Sind zwei
oder mehrere Ventile angeordnet und besitzt eins derselben die im
Vorstehenden festgesetzte freie Oeffnung zum Abführen der Dämpfe,
30 genügt es, wenn nur dies eine Ventil gegen unbefugte Belastung
geschützt wird.
Für das Ventil und den Belastungshebel mufs eine Führung an-
yebracht und bei beschränktem Dampfraum im Kessel eine Vorrich-
tung getroffen werden, durch welche beim Erheben des Ventils das
Ausspritzen des Kesselwassers durch die Oeffnung verhindert wird.
Dampfschiffs-, Locomotiv- und Locomobil-Kessel müssen mindestens
zwei Sicherheitsventile erhalten. Bei Dampfschiffskesseln muls dem
ainen Ventil auf dem Verdeck eine solche Stellung gegeben werden,
Jafs die vorgeschriebene Belastung mit Leichtigkeit untersucht werden
kann; liegt der Dampfraum unter dem Verdeck, so genügt es, wenn
das eine Ventil von dem Verdecke aus leicht zugänglich ist.
8 11. An jedem Dampfkessel oder an den Dampfleitungsröhren
mufs eine Vorrichtung angebracht sein, welche den stattfindenden
Druck der Dämpfe im Kessel zuverlässig angiebt (Manometer). Wenn
mehrere Dampfkessel einen gemeinschaftlichen Dampfraum oder ein
gemeinschaftliches Dampfrohr haben, von dem sie nicht einzeln ab-
gesperrt, werden können, so genügt es, wenn die Vorrichtung an einem
Kessel oder an dem gemeinschaftlichen Dampfraum oder Dampfrohr
angebracht ist. An Dampfschiffskesseln müssen zwei solche Vorrich-
:ungen angebracht werden, von denen die eine im Maschinenraum im
Gesichtskreise des Wärters, die zweite an einer solchen Stelle sich
befindet, dafs sie vom Verdeck aus leicht beobachtet werden kann.
Die Wahl der Construction für die Manometer ist freigestellt, es
mufs jedoch, um ihre Richtigkeit prüfen zu können, ein oben offenes
Quecksilberröhren-Manometer (Control-Manometer) vorhanden sein, mit
welchem jeder mit einem anderen Manometer versehene Dampfkessel
in Verbindung gebracht werden kann.
Ist wegen besonderer örtlicher Verhältnisse eine Verbindung des
Control-Manometers mit dem Dampfraume des Kessels nicht angängig,
so kann ausnahmsweise das Control-Manometer, von dem Kessel ent-
fernt, an einem geeigneten Orte aufgestellt werden, vorausgesetzt, dafs
das Control-Manometer mit der zur Erzeugung des Drucks erforder-
lichen Vorrichtung versehen ist.
An allen Manometern, mit Ausschlufs der Control- Manometer,
mufs die in der polizeilichen Genehmigung zur Benutzung des Dampf-
kessels zugelassene höchste Dampfspannung durch eine in die Augen
fallende Marke bezeichnet sein.