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Gottesurteile
um ein Gottesurteil, das durch Sweikampf ausgetragen wurde.
Wenn ein solcher im Rechtsstreit als Gottesurteil ausgetragener
Zweikampf einen besonders auffälligen oder unerwarteten Ausgang
gefunden hatte, so beeindruckte das natürlich die Mitlebenden leb—
haft. Man sah dann eben einen besonderen Fingerzeig Gottes in dem
Ausfall des Kampfs; und es lag nahe, dieses Ereignis an einer
Kirche zu verewigen. Das großartigste Beispiel davon sind die
Stiftergestalten des VNaumburger Domchores; der unterlegene Graf
Abb. 23. Fries am Groß⸗Münster in Zürich;
aus Paul Ganz, Geschichte der heraldischen Runst in der Schweiz.
Dietmar, der des Verrats an Kaiser Heinrich III. angeklagt war,
ist ausdrücklich als solcher mit Namen bezeichnet: Dietmarus comes
occisus. 66) Auch bei dem einen der beiden Kämpfer in Zürich, der
sichtlich am Unterliegen ist, ist ein Name angebracht, Guido; der
Name steht auf dem Schwert. Dieser Guido wird fallen; das Messer
des Gegners sitzt ihm schon am Halse, während seine Schwerthand
durch einen der Kampfzeugen von hinten festgehalten wird. Es fällt
an dem Bild sofort auf, daß die Kämpfer verschieden bewaffnet
sind. Der eine Kämpfer führt das lange Schwert, die Spatha,
während der andere nur eine kurze Waffe führt. Zwar kommt es
vor bei Gottesurteilen, daß ungleiche Waffen den Kämpfern vor—
sb) Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. II, 5. 417, weist die Darstellung
eines Gottesurteils durch Kampf aus dem 11. Jahrhundert nach.