Die Bandverschlingung
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28. Die Bandvoerschlingung.
Ein⸗ herzoglich bayerische Verordnung von 100 wendet sich gegen
heidnischen Aberglauben und seine Gebräuche mit einem langen
Verzeichnis von solchen, die bei Strafe verboten werden. Aber der
Verfasser wird an einigen Stellen unsicher. Die Verordnung macht
daher an mehreren Stellen einen Vorbehalt, sie verbiete die und die
bestimmten Gebräuche als heidnisch, falls nicht, sagt sie ausdrück—
lich, die Kirche etwa solche Gebräuche bil lige und ihrerseits ein—
gerichtet habe.
Es ist, wie schon erwähnt, begreiflich, daß die Räte des Herzogs
Maximilian sich etwas unsicher fühlten, was nun als Aberglaube,
was als rechter Glaube zu betrachten sei; besonders wenn sie etwa,
was freilich nicht anzunehmen ist, auf ältere kirchliche Vorschriften
zurückgingen und sie mit den bestehenden Gebräuchen ihrer Zeit ver—
glichen. In dem mehrerwähnten Verzeichnis abergläubiger und
heidnischer Gebräuche, das von Hefele in die Zeit des liptinischen
onzils von 742, von andern später, in die Zeit der Sachsenkriege
Karls des Großen, gesetzt wird, werden die hölzernen Weihegaben
von Gliedmaßen ausdrücklich als heidnisch verboten (de ligneis
pedibus vel manibus pagano ritu), die doch in jeder Kapelle noch zu
sehen waren und noch heute zu sehen sind. Das gleiche Konzil
oerbot, Kerzen am Wege anzuzünden; venisti ad bivia, et ibi aut
candelam aut faculam pro veneratione loci incendisti; gingst du
an Wegegabeln und hast dort Kerzen oder Flammen angezündet zur
Verehrung des Orts, dann sollst du Buße tun.
In diesem Verzeichnis der heidnischen Gebräuche (Indiculus
zuperstitionum et paganiarum) ist das Besuchen heiliger Haine
verboten, quos nmimidas vocant. Den Erkloh, den heiligen
Hain des bayrischen Ziu, des Er oder Erch, nach dem der Erchtag
genannt ist, der sonst in Deutschland Dienstag, Siestag heißt, ließ
Karl der Franke zerstören. „Aber noch im U. Jahrhundert schreibt
Arnold von St. Emeran, daß die Bauern das Fällen von Bäumen
in heiligen Hölzern für Frevel hielten“ (Höfler. Wald⸗ und Baum—
kulte, 5. 68).
Im Bußbuch des Bischof Burchhard von Worms, ums Jahr
0O0OO, heißt es: Hast du, wie gottlose Menschen das tun, Verknotun—
gen geschürzt, um das Vieh vor Seuche und Absterben zu bewahren?
fecisti ligaturas, ... quas nefarii homines faciunt. . .. ut ani-
nalia. . . . liberent à peste et aà clade.