DA
88 23 C D, 24, 25
Der Unternehmer hat den Zeitpunkt, zu dem er ein Bauwerk
ausschalen will, 48 Stunden zuvor der Bauleitung bekannt zu geben.
Vor der Ausrüstung ist dann gemeinsam von der Bauleitung
und vom Unternehmer festzustellen, ob der Beton ausreichend er-
härtet ist. Hierbei sind die Festigkeitsergebnisse der W,-Würfel-
proben und der im Freien gelagerten Balkenproben mit zu berück:
sichtigen.
Äußert die Bauleitung Bedenken und rüstet der Unternehmer
daraufhin später als ursprünglich geplant aus, so stehen ihm bei
etwaigen Fehlschlägen dennoch keine Ersatzansprüche zu.
Die Verantwortung für die Ausrüstung hat also in jedem Falle
der Unternehmer.
Bei ungünstiger Witterung von unter + 5° C niedrigster Tagestemperatur
gelten. für die Ausschalung, ähnlich wie bei der Betonherstellung ($ 10 A,
S. 30). die
Warnungsstufen!)
Vorsicht! die kühlen Tage für die Ausschalungs-
frist nur halb anrechnen.
Erhöhte Vorsicht! Um diese Tage ist die Frist
zu verlängern.
Gefahr! Mörtelwasser wird zu Eis. Frist mindestens
wie vor bemessen. Sorgfältige Untersuchung vor
der Ausschalung.
Ausnahmen in Fällen besonderer Maßnahmen ($ 10 A) sind zulässig.
D. Nachbehandlung
Die sehr wichtige Nachbehandlung von eingebrachtem Mörtel und Beton,
d. h. im allgemeinen der Schutz vor Hitze oder Kälte bedarf besonderer
Beachtung. Über die zu treffenden Maßnahmen s. S$59C und 10 4A.
Nachbehandlung
$ 24. Bautagebuch
Der gesamte Gang der Bauarbeiten ist mit allen Einzelheiten über
Bodenuntersuchungen, Baustoffe und deren Prüfungen, Ausführungszeiten,
Witterung, Einwirkungen jeder Art usw. sorgfältig in einem Bautagebuch
zu. vermerken. Diese Aufzeichnungen sind als wichtige Belege zur Nachprüfung
der Gründe etwaiger Fehlschläge einer Bauausführung und gegebenenfalls zur
Entlastung der Bauleitung von Bedeutung.
Die auf der Baustelle vorgenommenen Versuche und ihre guten und
schlechten Ergebnisse sind mit möglichst umfassenden Angaben über Zusammen-
setzung und Verarbeitung des Betons in besondere Listen einzutragen, die zu
den Banakten zu nehmen sind.
S 25. Zusammenarbeit der Baustellen und der
Untersuchungsstellen
Die Bauleitung und die Untersuchungsstellen müssen dauernd
in enger Fühlung miteinander stehen. Im besonderen müssen die
guten wie auch die schlechten Erfahrungen der Baustellen den
Untersuchungsstellen bekannt gegeben werden, damit diese sie aus-
werten und mit Nutzen zur Beratung anderer Baustellen verwenden
können.
\ Gehler. Erläuterungen. S. 83 und Schrifttum S. 30