Full text: Anweisung für Mörtel und Beton

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Anlage 1 C 
Die Würfel sind gut zu kennzeichnen, z. B.: Zementmarke und zur weiteren 
Sicherheit noch Bleiplättchen mit Kennzeichen oder Glasperlen in bestimmter Zahl und 
Farbe in der Mitte einige Zentimeter unter der nach dem Einstampfen abgestrichenen 
Würfelfläche. 
Die 6 Würfel jeder Mischung sind in möglichster Nähe des Bauwerks in einem 
Schacht oder in einer Grube von ausreichender Tiefe (an der Grenze des wechselnden 
Wasserspiegels) einzulagern. Die Auszimmerung des Schachtes, der mit dem aus- 
gehobenen Boden wieder verfüllt wird, muß durch breite Fugen dem Grundwasser freien 
Zutritt gewähren. Die Lagerstelle, Zahl und Reihenfolge der Einlagerung der Würfel 
3ind in einer Maßskizze festzulegen. . 
Die Überwachung der Termine erfolgt durch die Baustoffprüfstelle, der folgendes 
zuzuleiten ist: 
1. die Würfelreihe Waas, 
2. die Maßskizze der Lagerstelle, 
3. Zeugnisse und Angaben über: 
Baugrunduntersuchung (Boden, Wasser), Betonmischungen, 
Proben sämtlicher Betonstoffe wie Bindemittel, Zuschlagstoffe, Zusätze, äußere 
Schutzmittel am Bau usw. 
Die Probemengen müssen betragen: 
für Bindemittel und Zuschlagstoffe je 1 bis 2 kg, 
für Zusatzmittel u. dgl. je etwa 0,5 kg, 
Sie sind in Iluftdicht verschlossenen Behältern und dauerhaft bezeichnet zu 
versenden. 
Die Stoffproben werden erst dann den chemischen Anstalten zugeführt, wenn 
sich Zerstörungen an den Probewürfeln oder am Bauwerk zeigen. 
Die Baustoffprüfstelle veranlaßt zu den Terminen die Entnahme von je 3 Würfeln, 
Sind äußerlich keine Schäden an den Würfeln zu bemerken, so werden sie wieder ein- 
gelagert. Zeigen sich Schäden, so werden 3 Würfel auf ihre Festigkeit geprüft. Die 
Bruchstücke werden der chemischen Anstalt zugeleitet, Werden dort schädliche chemische 
Veränderungen festgestellt, so veranlaßt diese Anstalt alles weitere (Anforderung der 
Baustoffproben, ihre chemische Untersuchung, Bericht an die zuständige Reichsbahn- 
direktion). 
Für die Einlagerung und weitere Behandlung der Würfel und der Stoffproben hält 
die Baustoffprüfstelle den Vordruck 824.04 „Einlagerung von Betonproben“ harait
	        
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