440
Einundzwanzigstes Kapitel.
muss daher für jede Widerstandstype experimentell festgestellt
werden. Um einen Anhaltspunkt zu geben, sei erwähnt, dass man
nach neueren Versuchen?!) für runden Querschnitt wählen kann
Je ZZ
0
‚3
ıV-
ce V»2
3
„a
112)
ar 8/7
resp. Dm2VS, V-
(113)
Die zulässige Temperaturerhöhung T ist bedingt durch Art
und Ort der Aufstellung des Widerstands, durch das Material, aus
dem die einzelnen Theile des Apparats bestehen, und vor allem
durch dessen konstruktiven Aufbau. Von Wichtigkeit ist dabei
namentlich, ob die Widerstände aus frei gespannten Spiralen oder
Bändern bestehen, oder ob dieselben auf gerillten Porcellaneylindern
oder sonst irgendwie so befestigt sind, dass die gegenseitige Lage
der Drähte gesichert ist. Im ersten Falle wird man den Wider-
stand nicht so hoch beanspruchen dürfen, wie im zweiten, da hier
die Gefahr vorliegt, dass bei zu starker Erwärmung infolge der
Ausdehnung des Materials die Spiralen in Kontakt kommen und
Kurzschlüsse entstehen.
Sämmtliche Materialien für Widerstandsapparate sollten stets
vollständig feuersicher sein, so dass ein Widerstand, welcher vor
Berührung geschützt ist, ziemlich hoch beansprucht werden kann
and Maximaltemperaturen von 150—200° zulässig sind.
Bei Widerständen für kurze Dauer der Belastung
kommt ausser den genannten Gesichtspunkten hauptsächlich die
Wärmeaufnahme des Widerstandsmaterials und seiner nächsten
Umgebung in Betracht. Hier werden also Widerstände mit grosser
Wärmekapaecität von Vortheil sein. Man wickelt deshalb zweck-
mässig die Spulen auf Porcellaneylinder oder bettet das Wider-
standsmaterial in eine Emailleschicht ein, welche auf eine gerippte
KEisenplatte aufgebracht ist.
Namentlich diese letzteren gestatten eine vorzügliche Aus-
aützung‘ des Materials. Nach Angaben von Dr. M. Levy“) kann
Nan erreichen.
Für Anlasswiderstände 4—5 Watt pro cm” Plattenfläche
„ Dauerbelastung ca. 1 » x» ”
Die Feststellung der Dimensionen dieser Art von Widerständen
kann allenfalls mit Hülfe der Kurven von E. Oelschläger, Bd. I,
) E. T, Z. 1902. 8. 405.
» ET. Z. 1899. 8. 677.