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Erwärmung der Lager.
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Bezeichnet D, den Durchmesser und LI. die Länge des Kommu-
;ators, so kann seine spezifische Kühlfläche, auf Stillstand reduziert,
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gesetzt werden und die Temperaturerhöhung
Cr 70 bis 120
Tr = La
ax Cr
Der Koeffizient C, (70 bis 120) der Wärmeabgabe des Kom-
mutators ist um so kleiner, je besser die Luft die Kommutator-
büchse durchströmen kann und je besser die Wärme durch die
Bürsten fortgeleitet wird. Namentlich begünstigt eine gute Lüftung
les Kommutators die Abkühlung ganz erheblich.
Die Temperaturerhöhung des Kommutators läßt sich nur dann
mit einiger Sicherheit vorausberechnen, wenn die Kommutation
‘unkenfrei verläuft. Sobald Funken auftreten, steigt der Über-
gangsverlust W„, dessen Größe schwer zu bestimmen ist, rasch an,
auch wird sich unter so stark veränderten Verhältnissen die Kon-
stante C, ändern.
Die Normalien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker lassen
(ür Kommutatoren eine Temperaturzunahme von 60° C. bei gewöhn-
lichen Maschinen und 80° C. bei Straßenbahnmotoren zu.
177. Erwärmung der Lager.
Nach der auf Seite 677 gegebenen Berechnung hängt die Tempera-
tur der Lager nur von der Umfangsgeschwindigkeit v, des Zapfens ab.
Da jedoch auch die Art der Lagerkonstruktion von Einfluß ist,
so sollte diese Abhängigkeit für die in Frage kommende Kon-
struktion bekannt sein.
In Fig. 557 ist für ein bestimmtes Lager diese Abhängigkeit
aufgetragen. Aus der Kurve geht hervor, daß man bei dieser Type
über etwa 5 m/sek Zapfengeschwindigkeit nicht mehr ohne künst-
liche Kühlung auskommt.
Die Kühlung kann durch Wasser oder Öl erfolgen. Die Wasser-
kühlschlangen werden entweder im Ölsack angeordnet oder in die
Lagerschale eingegossen. Bei der Ölkühlung wird das Öl gewöhnlich
ınter einem Druck. von 2 bis 3 Atm. an verschiedenen Stellen in das
uager gepreßt und bei der Zirkulation außerhalb des Lagers abgekühlt.
Die erforderliche Menge Kühlwasser oder Zirkulationsöl läßt
sich wie folgt berechnen. Man geht von der als zulässig erachteten
Temperaturerhöhung des Zapfens (T,—T)), z.B. 50% aus und be-
rechnet hierfür die Reibungsarbeit nach Gl. 221 bzw. 221a S. 676