3J6
Fünfzehntes Kapitel.
Je nachdem die Bandagen die ganze Wicklung oder nur die
Stirnverbindungen halten oder gar keine Bandagen vorhanden sind,
ist. für &@,, Null, das Gewicht des eingebhet-
teten Kupfers oder das Gewicht des gesam-
ten Ankerkupfers einzusetzen.
Wird die Ankerwicklung durch Keile
gegen die Wirkung der Fliehkraft gesichert,
so wird der Zahnquerschnitt 4B (Fig. 355) auf
Biegung und Scherung beansprucht. Die durch
das Kupfergewicht einer Nut hervorgerufene
Fliehkraft ist
GC. 2( ” )
Sn {| —— Ike, „0 5
Z.2 \300/ 58 180
C
Die abscherende Kraft im Querschnitt AB ist > und das Biegungs-
Noment
Cry AI Fo —T
Mm ll Ak Cm. (136)
Je nachdem die Keile die Fliehkraft des ganzen Kupfers oder
nur des eingebetteten Kupfers aufnehmen, ist für G,.„ das gesamte
Kupfergewicht oder das Gewicht des eingebetteten Kupfers ein-
zusetzen.
Das Widerstandsmoment des Querschnitts AB ist gleich
—— 1 5
W= Ekel AB?=— LLC re)? cm?
Es wird somit die Biegungsbeanspruchung
5 En) tem.
SW SD
(137)
die Schubbeanspruchung
ÖC ;
T = ———m— nn ko’ cm?
Zeh Un tra)
und man findet die totale Beanspruchung
0 = 0,35 0, + 0.65 Vo? 4-4 («.7)? kg em?
Ks ist
‚ (138)
(139)
zulässige Biegungsbeanspruchung (1:40)
ÖTZTAL US x 3 c
* 1,3 > zulässige Schubbeanspruchung
ınd kann für Blech etwa gleich 1,1 genommen werden.