204 Geradlinige Bewegung eines materiellen Punktes,
das allgemeine Verfahren noch einmal anwenden. Man hat vor-
liegenden Falles
P= 20 Kilogramm == 20 technische Krafteinheiten == 20 PP; =—
—20 (m 1.6,7 9).
Nun ist im technischen Masssystem die Zeiteinheit die-
selbe wie im absoluten System, d.h. 4, ="7,, dagegen sind
Längeneinheit und Masseneinheit in den genannten Mass-
5ystemen verschieden. Im technischen Masssystem ist nämlich
die Längeneinheit das Meter, im absoluten das Centi-
meter, so dass ! =1007,, ferner hat man im technischen
Masssystem als Masseneinheit, wenn die Fallbeschleunigung
7=—9,81 m bezogen auf die Sekunde, die in 9,81 cdm==9,81- 1000 ccm
Wasser enthaltene Masse. Im absoluten Masssystem ist aber als
Masseneinheit die in einem Kubikcentimeter Wasser enthaltene
Masse angenommen, womit
m, =9,81-1000 m',
ınd P==20(9,81:1000-m', -100 7, -1’,77)=20-981000 CA
—20-:981000 Dyn.
Ueber die Einheiten der Arbeit und der Leistung im
absoluten Masssystem wird das Betreffende in No. 158 angeführt
werden.
7. Kapitel.
Geradlinige Bewegung eines materiellen Punktes.
Allgemeine Lehren und. Sätze.
155. Die Grundgleichung für die geradlinige Bewegung.
Nach früheren Bemerkungen muss, wenn eine geradlinige Be-
wegung eintreten soll, die Wirkungslinie der Beschleunigungskraft
mit der Richtungslinie der Anfangsgeschwindigkeit des materiellen
Punktes zusammenfallen, auch darf im Verlaufe der Bewegung
die Beschleunigungskraft ihre Richtung nicht ändern. Sind diese
Bedingungen von Seiten der Beschleunigungskraft erfüllt, so wird
lie Bewegung des materiellen Punktes in der an Ort und Stelle
bleibenden Wirkungslinie der Beschleunigungskraft erfolgen. Man
hat dann zur Bestimmung der erfolgenden geradlinigen Bewegung