8 28. Bewegung der Fahrzeuge auf Strassen und Eisenbahnen. 253
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wobei v die Fahrgeschwindigkeit in Kilometer in der Stunde.
Man pflegt indessen bei der Bewegung der KEisenbahnfahrzeuge
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vielfach sich mit dem Mittelwerth = 500 zu begnügen.
(88. Leistung der verschiedenen Motoren. Ein Mensch kann
beim Ziehen oder Schieben eine Kraft ausüben von 12—15 kg
bei einer Geschwindigkeit von 0,6 bis 0,7 m in der Sekunde.
Ein kräftiges Pferd ist im Stande, bei einer Geschwindig-
keit von 1m in der Sekunde und bei 8—10stündiger täglicher
Arbeitszeit eine Zugkraft von 70 kg auszuüben, ohne überanstrengt
zu werden. Diese Zugkraft darf sogar bei kürzeren Wegstrecken
zeitweilig auf das Zweifache gesteigert werden. Eine noch grössere
Kraftleistung kann dem Pferde beim Anziehen zugemuthet
werden.
Sehr kräftige Pferde können bei einer Geschwindigkeit
von 1m in der Sekunde eine Zugkraft von 75 kg ausüben und
Jamit eine Arbeit von 75 kgm in der Sekunde leisten. Damit
arklärt sich, dass man überhaupt eine Arbeitsleistung von 75 kgm
in der Sekunde als eine „Pferdekraft“ oder besser „Pferde-
stärke“ bezeichnet.
Was die Zugkraft der Lokomotiven betrifft, so richtet sich
liese selbstverständlich nach der Beschaffenheit der Lokomotive
selbst. Bei einer Schnellzuglokomotive wollen wir die ver-
fügbare Zugkraft P== 4000 kg und bei einer Güterzugloko-
motive P= 6000 kg annehmen und weiter voraussetzen, dass
deim Anfahren 1000 kg mehr Zugkraft aufgewendt werde, als
zur Erhaltung des Beharrungszustandes erforderlich ist, wenn der
Bahnzug sich im Gange befindet.
189. Bewegung eines Lastwagens auf einer Strasse. Es sei
Jie Strasse theils horizontal, theils mit kürzeren Steigungen ver-
sehen. Bezeichnet man mit Q das Ge-
wicht des Wagens sammt Ladung, mit
2 die Anzahl der nöthigen Pferde und
mit P, die gewöhnliche Zugkraft eines
Pferdes, so bestimmt sich die Zahl 2“
für die horizontalen Strassenstrecken aus
an
nn: PP = UQ.
Auf einer Steigung von der Hori-
zontalneigung « darf, wie oben erwähnt wurde, für die Zug-
kraft das Doppelte gerechnet werden, man hat daher unter Be-
rücksichtigung von Fig. 195