Full text: Die Technische Mechanik im Hochbau ([Textband])

   
F. 312. 
F. 315. 
F. 514. 
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schnitte und Löcher in den einzelnen Constructionstheilen 
immer wieder passend gedeckt werden. 
Die Zerstörung einer Vernietung kann auf drei Arten 
geschehen: 
1. dass die’ Nietbolzen durehschnitten, durchgescheert 
werden; 
2. dass das Blech zwischen je zwei benachbarten 
Nieten zerreisst; 
3. dass die Niete das vor ihnen stehende Blech 
durchscheeren und herausdrücken. 
Zu 1. ist zu erwähnen, dass je nachdem der Nietbolzen 
in einem, zwei oder mehr Querschnitten zu durchschneiden 
gesucht wird, man darnach einschnittige, zweischnittige und 
mehrschnittige Niete unterscheidet und darnach ebensoviele 
Querschnitte bei der Berechnung der zerstörenden Kraft in 
Rücksicht zu ziehen hat. Die infolge der Zusammenziehung 
der warm eingebrachten Nietbolzen hervorgerufene Zusammen- 
pressung und dadurch erzeugte Reibung zwischen den Blech- 
stücken trägt wohl viel mit zur Festigkeit der Verbindung 
bei, ist aber besser bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. 
Die zulässige Inanspruchnahme gegen Abscheeren des 
Nietbolzen setze man 
A, = 600 kg pro | Jem des Querschnittes. 
Damit gegen Punkt 2. Sicherheit erreicht wird, sind die 
Niete in eine gewisse Entfernung e zu stellen, die für die 
verschiedenen Nietungen im Folgenden mit angegeben ist. 
Betreffs des Punktes 3. ist durch Erfahrungen constatirt 
(Fig. 224), dass nicht die Flächen PP durchgescheert werden, 
sondern das Blech in « aufreisst und dann der Nietbolzen 
herausgedrückt wird. Damit gegen diese Zerstörung dieselbe 
Sicherheit da ist wie gegen Zerschneiden der Nietbolzen, so 
ist die Nietreihe in einer Entfernung a vom Blechrand an- 
zubringen, welche sich aus der Gleichung ergiebt: 
d zr d2 
(« u 5)? -ı 
ze d? d 
  
zu a — 
  
Im Folgenden bezeichnet immer P diejenige Kraft, welche 
in den verbundenen Blechen senkrecht zur Nietnaht auf eine 
Breite gleich der Entfernung zweier Nietmittel wirkt. 
l. Einfache Ueberlappung mit einfacher Niet- 
reihe. (Fig. 225.) Bei gleicher Sicherheit gegen Zerreissen 
des Bleches (zulässige Inanspruchnahme A) und gegen Ab- 
scheeren des Nietbolzens (A,) ist 
zw d? 
(e—d).d.A —= 1.’ 2. und hieraus 
ze d2 
A, 
ee 
  
  
  
    
   
  
    
    
   
  
   
  
    
   
   
    
  
    
    
   
   
      
    
  
   
   
     
   
   
  
  
tr F. 315. 
   
 
	        
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