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Erstes Capitel. Von denen Wasser⸗Muͤhlen.5
tigen Rades so groß zu machen, als man mag, und guch uͤberdem das Boden⸗Se⸗
schoß (Kes de chausste) so hoch erhoͤhen kan, als es noͤthig seyn will, um es fuͤr denen
Uberschwemmungen des Gewaͤssers zu versichern.
Alsdann muß man noch weiter untersuchen, ob auch die Quelle dieses Gewaͤs⸗
sers so reich ist, daß die Muͤhle bestaͤndig fortgehen koͤnne. Solches wird man nun viel
leichter beurtheilen koͤnnen, wenn man die Ausgahe der Quelle vielmehr im Sommer
als im Winter genau ausmisset: Denn es sonsten leichtlich geschehen koͤnnte, daß man
im folgenden nicht Wasser genug haͤtte, und also die Muͤhle das gantze Jahr huidurch
zu gehen, ausser Standt gesetzet wuͤrde. Man muß dann also das Gewaͤsser dahin zuͤ
bringen trachten, daß es insgesamt nur einen einigen Arm ausmache, das ist, daß es
bestaͤndig zwischen einerley Schrancken fortlauffe, und man alsdann daraus ersehen
oͤnne, wie viel dessen an Cubic- Schuhen in Zeit einer Minute vorbeyfliesset. (p. 4. 524.)
Findet man hierauf, daß es noͤthig seyn will, dessen Lauff zu hemmen, und es aufzu⸗—
schwoͤllen oder zu stemmen, so muß die Sache wiederum so eingerichtet werden, daß
dessen Wasser-Paß in Zeit der Abfliessung, bestaͤndig einerley Hoͤhe behaupte, und
uͤberhaupt muß auf alles dasjenige sehr wohl acht gegeben werden, was dessen Ausmes⸗
sung vollkommen machen kan. Es giebt hierinnen tausenderley Mittel und Wege, zu
denen man durch gute Vorstellung gar leicht gelangen kan, ohne daß es also noͤthig,
mich hierbey aufzuhalten. —
Ist, man dann endlich so wohl mit derjenigen NJenge des Gewaͤssers, so zu
unserm gefaͤlligen Gebrauch stehet, als auch mit der Hoͤhe des Abfalls in Richtigkeit
gekommen, so muß man auch weiter sehen, ob die hernachmahlige Verschwendung,
die durch ein solches Ausguß⸗Loch geschiehet, welches dem Flaͤchen-⸗Innhalt nach, so
groß, alg eine von denen Schaufeln des Wasser⸗Rades, die obige gedachte Menge
des Gewaͤssers nicht uͤbertrifft, nehmlich, ob nicht mehr ab⸗ als zufliesset. Vermoͤge
aller dieser Betrachtungen desjenigen, was hierbey in Obacht zu nehmen, wird man
s“ *8 leichtlich in den Standt setzen, in allen und jeden seinen gewissen Entschluß
zu fassen. .
5. 641. Wenn die Fluͤsse nicht schiffbar sind, und man an dieselben Muͤhlen
aufrichten will, so haͤlt man deren natuͤrlichen Lauff ebenfalls zuruck, und zwar durch
eine Schleusse oder Weehr, das das Wasser auf eine hinlaͤngliche Hoͤhe stemmet,
zur Seiten bringt man aber einen Abzug an, welcher erstlich das Wasser im Canal be⸗
staͤndig auf einerley Hoͤhe unterhaͤlt, hernach aber auch den Ablauff des uͤberfluͤssigen
Gewaͤssers um so viel mehr erleichtert damit die umliegenden Laͤndereyen nicht uͤnter
Wasser gesetzt werden, welches eine Beschwehrniß ist, so alle moͤglichste Vorsicht ge⸗
brauchet. Weshalben man vor allen die Beschaffenheit des umliegenden Landes wohl
———
erstrecken moͤchte, welcher gemeiniglich zu gewissen Jahrs ⸗-Zeiten geschiehet, und der
Nachbarschafft zur Beschwehrniß gereichen koͤnnte.
Vornehmlich aber hat man sich wohl vorzusehen, wenn man eine Muͤhle an ei⸗
nen Fluß anlegen will, an welchen deren allbereit schon aufgerichtet stehen, massen also⸗
hald hierbey zu befuͤrchten, daß es beyden Theilen zum Schaden gereichen werde. Ge⸗
dencket man unterhalb einer alten, eine neue anzulegen, und man ist nicht weit genug
bon derselben entfernet, bekommt man nur einen gar geringen Abfall, und will man
alsdann das Gewaͤsser stemmen, kan es leichtlich geschehen, daß man die obere Muͤhle
unter Wasser setzet. Vermeynet man im Gegentheil oberhalb einer alten Muͤhle eine
neue anzurichten, kan solches abermahlen keinesweges geschehen, ohne der untern ihren
Abfall zu schwaͤchen, oder wenigstens muß man dennoch so hoch gegen die Quelle hin⸗
auf rucken, als es des verlangten Abfalls wegen erforderlich ist. Bey dieser Unterneh—⸗
mung finden sich tausenderley Dinge, die mit der groͤssesten Vorsicht vorher untersuchet
werden muͤssen, und auch an und vor sich von aͤusserster Wichtigkeit sind. Uberdem
wird auch noch vorhero eine gewisse Versicherung erfordert, ob man auch berechtiget
sey, an demjenigen Orte eine Muͤhle anlegen zu lassen, auf den man hierinnen seine Ab⸗
sicht geworffen, ohne die geringste anderweitige Widersetzung deshalben annoch in Be⸗
fuͤrchtniß zu haben: Massen eine auf gut Gluͤck gehauete Muͤhle oͤffters zu der Ursach
vieler Strittigkeiten Gelegenheit giebet, die den Untergang des Eigenthums⸗Herrn
nach sich ziehen. An was fuͤr einem Orte man uͤbrigens auch nur immer eine Muͤhle
aufsurichten willens ist, muß man gleich bey der Verfertigung der Schleusse oder
Weehr, wodurch das Wasser gestemmet werden soll, jederzeit noch ausser denen
Schutz⸗Brettern, die das Gerinne verschliessen, ein oder zwey dergleichen zum Was⸗
ser⸗Ablaß mit anlegen. 8 —
§. 642. Dasjenige Gewaͤsser, welches ein Muͤhl-Rad treiben soll, muß sich Aumerckungen uͤ⸗
mit staͤrckerer Geschwindigkeit von demselben wiederun loßreissen koͤnnen, als dab ber die bine
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Tab. I.
big. 2.