Die strahlende Energie 573
zuteilt, oder noch ein besonderes raumerfüllendes Etwas annımmt.
Denn man kann letzteres nie nachweisen, sondern nur die im Raume
vorhandenen Energien; daher kann es auch niemals einen sachlichen
Unterschied machen, ob man die an diesen räumlich ausgeteilten
Energien beobachteten Eigenschaften dem Raume selbst zuschreibt
oder einem an gleicher Stelle vorhandenen „Träger“. Denn selbst,
wenn man, wie oben geschehen, die Beweise für die räumliche He-
terogenität der Stoffe oder für deren atomistische Struktur als aus-
reichend anerkennt, so bedeutet dies nichts mehr oder weniger, als
daß man für die Energien, durch deren Zusammensein im Raume die
besonderen Eigenschaften wie Masse, Gewicht, chemische Beschaffen-
heit usw. hervorgerufen werden, an Stelle der stetigen räumlichen
Anordnung eine rhythmisch differenzierte annimmt, derart, daß
die fraglichen Energien in einzelnen Punkten eine sehr viel größere
Konzentration aufweisen, /als in deren nächster Nachbarschaft. Es
steht mit anderen Worten die energetische Auffassung nir-
gend im Widerspruch mit der atomistischen; letztere muß
vielmehr zunächst alle Forderungen der Energetik erfüllen,
wenn sie an die Entwicklung ihrer besonderen Vorstellun-
gen geht. Eine solche körnige oder atomistische Beschaffenheit für
den Äther, d. h. für den Raum anzunehmen, in welchem sich strah-
lende Energie betätigt, ist bisher noch durch keinerlei experimentelle
Tatsache nötig geworden. Dagegen ist für die in der Strahlung betätigte
Energie in neuester Zeit eine elektromagnetische Beschaffenheit so
gut wie sicher geworden, und für die elektrische Energie hat sich, ähn-
lich wie für die mechanische, eine körnige oder räumlich unstetige Be-
schaffenheit als sehr wahrscheinlich erwiesen. Ein großer Teil der
elektrischen Erscheinungen hat sich nämlich auf die Betätigung elek-
trischer Elementarteilchen, der Elektronen, zurückführen lassen.
Demgemäß handelt es sich bei der strahlenden Energie sehr wahr-
scheinlich nicht um eine ganz für sich bestehende Energieart, deren
Zusammenhang mit den anderen Formen nur durch die gegenseitige
Umwandlung hergestellt wird, sondern vielmehr um eine besondere Be-
tätigungsweise elektromagnetischer Energie, ähnlich wie der Schall eine
besondere Betätigungsweise von Bewegungs- und Volum-, bzw. elasti-
scher Energie ist. Die ganz besonderen Formen dieser Betätigung und
die außerordentlich große Bedeutung derselben im Haushalt der Erde
und auch der gesamten uns bekannten Welt rechtfertigen indessen
vollauf die besondere Behandlung ihrer Probleme, ebenso wie die
Wärmelehre als selbständiger Anteil der Wissenschaft behandelt wird,
und nicht als Sonderkapitel der Mechanik, wofür nach dem vorher
Dargelegten (S. 544) ziemlich ausreichender wissenschaftlicher Anlaß
vorhanden ist.
Die Eigenschaften der strahlenden Energie. Da die strahlende
Energie keine spezifische Energieart darstellt, so hat sie auch nicht die