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PHOTOCHEMIE
welches in flacher Dosenform aus dünnem Glase geblasen ist und in seiner
unteren, geschwärzten Hälfte Wasser enthält. Es steht durch einen Schliff
mit dem Skalenrohr k in Verbindung, das in das gleichfalls mit Wasser ge-
füllte Gefäß 1 ausläuft.
Fällt auf dem oberen Teil von i, so bildet sich Chlorwasserstoff, welcher
augenblicklich vom Wasser aufgenommen wird. Dadurch entsteht eine
Volumverminderung, und der Wasserfaden Ik im Skalenrohre bewegt sich
nach i hin; die durchmessene Strecke wird an der Teilung abgelesen und ist
das Maß der chemischen Wirkung des Lichtes,
Durch diese Einrichtung ist bewirkt, daß das Produkt der Lichtwirkung,
das Chlorwasserstoffgas, in demselben Maße fortgenommen wird, als es ent-
L k h
Fig. 67.
steht, und daß somit der Apparat seine Beschaffenheit während des Ver-
suches unverändert beibehält.
Mittels derartiger Apparate hat nun zuerst Draper und später Bunsen
und Roscoe das Grundgesetz der photochemischen Wirkung festgestellt,
demzufolge die Wirkung des Lichtes proportional seiner Stärke ist.
Draper (1842) entwarf von einer gleichmäßig beleuchteten weißen Fläche
mittels einer großen‘ Linse ein Bild auf seinem Apparat, welcher ihm die
Messung der durch die Lichtwirkung aus Chlorknallgas gebildeten Chlor-
wasserstoffmenge gestattete, und erhielt, wenn er die Linse durch Sektoren
von bekanntem Winkel teilweise zudeckte, Reaktionsgeschwindigkeiten,
welche der freien Linsenoberfläche proportional waren. Später ist derselbe
Satz von Hankel (1862), sowie von Bunsen und Roscoe (1862) geprüft
und bestätigt worden.
In der eben ausgesprochenen Form bezieht sich der Satz auf die in der
Zeiteinheit ausgeübte Wirkung einer gleichförmigen Strahlung. Denkt man
sich die Strahlung veränderlich, so ist die in jedem Zeitteil erfolgte Wirkung
proportional der in diesem Augenblicke herrschenden Strahlung. Multipliziert
man daher jede Strahlungsintensität mit der Zeit, während der sie geherrscht
hat, und summiert diese Produkte, so erhält man eine Größe, welcher nach
dem Grundgesetz die gesamte chemische Wirkung proportional ist. Jene
Summengröße ist aber nichts als die Gesamtenergie der Strahlung,
welche während der ganzen Zeit eingewirkt hat, und man kann das Grund-
gesetz daher auch. in der Gestalt aussprechen: für ein gegebenes Gebilde
ist die zu chemischen Zwecken umgesetzte Strahlungsenergie
ein konstanter Bruchteil der Gesamtenergie der Strahlung.
Die Genauigkeit dieses Grundgesetzes ist schwer zu prüfen, da die
Voraussetzung, daß das Gebilde seine Beschaffenheit während der Strahlung
beibehalte. in aller Strenge nicht zu erfüllen ist. Denn es erfolgt z. B. im