Full text: Formen des Steinbaues (1. Teil)

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Die Haustüren. 
Die Haustüren. 
Diese werden bei bürgerlichen Wohnhäusern in der Regel 1,4 bis 
2,25 m breit und wenigstens 2,50 m hoch gehalten und womöglich in 
tiefe Nischen gelegt. Entweder gibt man ihnen eine besondere Um- 
cahmung mit Profil, ähnlich dem der Fenster, oder nur eine groifse 
Schräge oder Kehle mit einem Anfangsglied, oder man bildet die 
Umrahmung auch durch Quader, wodurch man. besonders den Eindruck 
der Festigkeit und Monumentalität des Einganges im Beschauer er- 
weckt. Bei eingebauten Wohnhäusern ist man meist durch die gesetzlich 
bestimmte Strafsenflucht an einem weiteren Hervorheben des Haupt- 
einganges gehindert; bei freistehenden Gebäuden hingegen wendet man 
oft weit vorspringende, durch freistehende Säulen bereicherte Portale 
an. Die Leibung der Türnische bis zum eigentlichen Gewände der 
Haustür kann entweder durch Quaderung gebildet werden, ganz glatt 
bleiben oder auch, was dem Eingange besonderen Reichtum verleiht, 
durch ein tief eingeschnittenes Profil, vielleicht mit Verwendung von 
Spitzquadern an besonders zu markierenden Punkten, wie am Kämpfer 
und am Schlufsstein. belebt werden. Durchfahrtstore behandelt man 
gyanz wie die Haustüren. man gibt ihnen 2,5 bis 3 m in der lichten 
Weite und mindestens 2,8 m Höhe. 
Um möglichst geborgene Hauseingänge zu schaffen, schützt man 
sie oft durch Vordächer, bei reicheren Gebäuden auch durch Vorhallen 
oder Unterfahrten. Diese können entweder durch eine Säulenstellung 
oder einfach durch Schäfte mit Bögen gebildet werden; sie können 
aber auch leichteren Charakter haben, indem sie in Holzarchitektur, 
ja selbst in Eisen ausgeführt werden. 
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