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Die Haustüren.
Die Haustüren.
Diese werden bei bürgerlichen Wohnhäusern in der Regel 1,4 bis
2,25 m breit und wenigstens 2,50 m hoch gehalten und womöglich in
tiefe Nischen gelegt. Entweder gibt man ihnen eine besondere Um-
cahmung mit Profil, ähnlich dem der Fenster, oder nur eine groifse
Schräge oder Kehle mit einem Anfangsglied, oder man bildet die
Umrahmung auch durch Quader, wodurch man. besonders den Eindruck
der Festigkeit und Monumentalität des Einganges im Beschauer er-
weckt. Bei eingebauten Wohnhäusern ist man meist durch die gesetzlich
bestimmte Strafsenflucht an einem weiteren Hervorheben des Haupt-
einganges gehindert; bei freistehenden Gebäuden hingegen wendet man
oft weit vorspringende, durch freistehende Säulen bereicherte Portale
an. Die Leibung der Türnische bis zum eigentlichen Gewände der
Haustür kann entweder durch Quaderung gebildet werden, ganz glatt
bleiben oder auch, was dem Eingange besonderen Reichtum verleiht,
durch ein tief eingeschnittenes Profil, vielleicht mit Verwendung von
Spitzquadern an besonders zu markierenden Punkten, wie am Kämpfer
und am Schlufsstein. belebt werden. Durchfahrtstore behandelt man
gyanz wie die Haustüren. man gibt ihnen 2,5 bis 3 m in der lichten
Weite und mindestens 2,8 m Höhe.
Um möglichst geborgene Hauseingänge zu schaffen, schützt man
sie oft durch Vordächer, bei reicheren Gebäuden auch durch Vorhallen
oder Unterfahrten. Diese können entweder durch eine Säulenstellung
oder einfach durch Schäfte mit Bögen gebildet werden; sie können
aber auch leichteren Charakter haben, indem sie in Holzarchitektur,
ja selbst in Eisen ausgeführt werden.
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