Full text: Sozialpädagogik

8 11. 
Das Sittliche in individualer und sozialer Bedeutung. 
Nachdem der tiefliegende Zusammenhang der sittlichen Ver- 
nunft des Menschen mit dem Leben in der Gemeinschaft sich 
enthüllt hat, bedarf es erst der Rechtfertigung, weshalb wir den 
Aufbau der sittlichen Welt gleichwohl mit der Aufstellung 
eines Systems individueller Tugenden beginnen. 
Das Bewußtsein des Willensgesetzes kann sich, dem Dar- 
gelegten zufolge, allein in der Gemeinschaft bilden und zieht 
aus ihr fort und fort seine Nahrung. Auch seiner Geltung und 
seinem Inhalt nach bedeutet es ein Gesetz nicht für den 
Einzelnen allein, oder für eine Vielzahl von Einzelnen bloß 
aus gleichem Grunde, sondern an und für sich für die Ge- 
meinschaft. Eine sittliche Welt, eine eigene Objektwelt des 
Willens existiert überhaupt. nur für eine Gemeinschaft der 
Willen, ebenso wie die Welt des Verstandes nur für den ge- 
meinen Verstand. Das Gute, schlechthin und ohne Einschrän- 
kung, kann gar nicht gedacht werden als Aufgabe für den 
isolierten Einzelnen. Es ist in seinem überindividuellen, un- 
endlichen Charakter zu groß selbst für eine noch so weit ver- 
standene empirische Gemeinschaft. Sofern aber für die Indi- 
viduen, besteht die sittliche Aufgabe nur für alle insgesamt; 
für jeden Einzelnen nur gemäß dem Anteil, der an der ge- 
meinschaftlichen Aufgabe gerade ihm, nach der Besonderheit 
seiner Lage und Befähigung, zufällt. Was in concreto das
	        
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