Full text: Sozialpädagogik

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Pflicht gegen das Objekt reden, was denn doch etwas wunder- 
lich wäre. Diese ganze Einteilung fußt auf der unzulänglichen 
Vorstellung der sittlichen Verpflichtung als einer Verpflichtung 
auf Gegenseitigkeit. Ich bin, rein sittlich angesehen, : über- 
haupt keiner Person verpflichtet, sondern allein dem sitt- 
lichen Gesetz. Erstrecken kann sich aber die Pflicht, der 
Materie nach, ebenso gut auf Sachen wie auf Personen, sofern 
irgend sie im Dienst sittlicher Aufgaben stehen. . 
Allerdings aber gilt nun eben dies in besonderer Weise von 
jeder willensfähigen Person, da jede auf eine solche sich er- 
streckende Handlung die Person zugleich als Subjekt 
und nicht bloß als Objekt des sittlichen Willens berührt. Und 
so gilt gewiß auch die Verpflichtung der Wahrheit in beson- 
Jerem Sinne gegenüber der andern Person und gegenüber 
der Gemeinschaft. Hier verdoppelt sich gleichsam die Ver- 
antwortlichkeit, die das Gebot der Wahrheit auferlegt; denn 
jede Verletzung der Wahrheitspflicht beleidigt zweimal den 
heiligen Geist der Wahrheit, in der Person des Handelnden und 
dessen, auf den sich die Handlung erstreckt. Der Grund dieser 
Tugend wird dadurch zwar nicht berührt; die Unsittlichkeit 
üer Lüge, das Verdienst der Wahrhaftigkeit wird nicht größer 
Jadurch, daß beides sich in den Folgen auf den Andern mit- 
erstreckt, nicht geringer dadurch, daß es sich in den Tiefen des 
eignen Bewußtseins verbirgt; doch kommt das neue Unrecht 
hinzu: die Schädigung der sittlichen Gemeinschaft, die mit 
Unwahrheit durchaus nicht bestehen kann. Genauer kommt 
dabei zweierlei in Frage, erstens die Aufrichtigkeit, die direkt 
Jie Beziehung zum Andern betrifft: Aufrichtigkeit in Freund- 
schaft und Liebe gegen die Nächststehenden, Menschlichkeit 
yegen jedermann, ın allen öffentlichen und gemeinschaftlichen 
Beziehungen; zweitens die Aufrichtigkeit jedweder Tätigkeit, 
sofern sie innerhalb solcher Wechselbeziehungen stattfindet und 
den Andern irgendwie in Mitleidenschaft zieht. Im ersteren Fall 
wird ganz direkt das Interesse der Gemeinschaft betroffen, er 
gehört daher eigentlicher zu unserer vierten Tugend; im andern 
steht obenan die Forderung der Wahrheit selbst und kommt 
die Pflicht der Gemeinschaft nur außerdem auch ins Spiel.
	        
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