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haupt nur Abstraktion. Der Einzelne lebt nun einmal nicht
vereinzelt, sondern jederzeit in Gemeinschaftsbeziehungen; es
ist also eine bloße Fiktion, vom Individuum wie von einem
Ding für sich zu reden. Andrerseits wurzeln die Gemeinschafts-
beziehungen doch in den Individuen selbst; sie existieren über-
haupt nur im Bewußtsein der Einzelnen, die in Gemeinschaft
stehen. Soll es also eine Tugend der Gemeinschaft geben, so
muß sie, da doch Tugend Sittlichkeit heißt und Sittlichkeit in
Individuen allein Leben und Ursprung hat, auch in ihnen, also
in Gestalt einer individuellen Tugend sich ausprägen. Es
ist nun schon bei der Behandlung der drei im engeren Sinne
individualen Tugenden fortwährend auch die Beziehung auf
lie Gemeinschaft berücksichtigt worden. Doch ‚ist es zum
wenigsten noch eine eigene und wichtige Seite an aller indi-
viduellen Tugend, daß sie das Bewußtsein der Beziehung
auf die sittliche Gemeinschaft wesentlich einschließt. Auch
genügt es nicht, bei jeder jener drei Tugenden neben der
individuellen die soziale Seite hervorzuheben, sondern man hat
Grund, die soziale Tugend des Individuums auch
als ein eigentümliches Ganzes ins Auge zu fassen.
Deswegen stellen wir als vierte individuelle Tugend eben die
soziale Tugend, sofern sie Tugend des Individuums ist, auf.
Wir bezeichnen sie, wiederum im Anschluß an die Alten und
besonders an Plato, mit dem Namen der Gerecht igkeit.
In der Anordnung unsrer vier Tugenden aber wird man
die zwingende Notwendigkeit nicht verkennen, mit der die
Betrachtung von den abstrakteren zu immer kon-
kreteren Gestaltungen des Sittlichen, wie bisher, so auch
jetzt wieder fortschreitet.
8 15.
4, Die individuelle Grundlage der sozialen Tugend;
Gerechtigkeit.
Unter Gerechtigkeit als individueller Tugend verstehen wir,
dem Gesagten zufolge, die auf die Gemeinschaft bezügliche
Seite an aller Tugend des Individuums. Daher muß jede der