— 137 —
Schaft,
After day
Ole7n die
NteresEn
Y Haupt.
Tanfer.
ot daß
1E wWillen
Mm Stiche
h Wahr.
Üichkeit
Atigkeit
SONdern
3 voll.
Mer ut
TAltertem
ft. Fine
3a, Alle
at. sind
„Jedem
Werdan
“da Say
nnd.
Tugen-
nehung
N ONSTes
et de
nf des
anziala
A und
‚8 816,
inschaft
Gidyal-
atytaran
‚z1ehung
ist darum doch eine zweifache. Zur sittlichen Ordnung des
Individuallebens gehört aber auch die Ordnung der Beziehungen
des Individuums zur Gemeinschaft, soweit sie von den Eigen-
schaften und Willenshandlungen des Individuums abhängt.
Daß das einen Unterschied macht, tritt darin klar zu Tage, daß
ein gerechtes Verhalten vom Individuum auch dann gefordert
wird, wenn die Gemeinschaft, der es zugehört, einer gerechten
Regelung entbehrt und vielleicht dem Einzelnen auch gar kein
Mittel übrig gelassen ist, auf eine gerechtere Gemeinschafts-
ordnung direkt hinzuwirken.
Auch läßt sich nicht behaupten, daß die Tugend der Ge-
rechtigkeit ihr Ziel schlechthin nur im Gemeinschaftsleben
hätte, daß man gerecht sein sollte bloß um der Gemeinschaft.
nicht auch um seiner selbst willen. Zwar für den, der durch
irgend ein Verhängnis von aller menschlichen Gemeinschaft
für immer abgeschnitten wäre, würde diese Tugend ihre un-
mittelbare Anwendbarkeit verlieren. Allein schon in jedem
Gedanken an die übrige Menschheit würde sie ihre Bedeutung
auch für ihn behalten; es wäre für ihn selbst nicht gleichgültig,
ob er sie auch da wegwürfe oder nicht. Aber auch wer in
menschlicher Gesellschaft lebt, muß Gerechtigkeit üben nicht
nur im sittlichen Interesse der Gesamtheit, sondern ebenso sehr
im höchsten eigenen sittlichen Interesse. Es hat also guten
Grund, wenn Plato die Gerechtigkeit als ebensowohl indivi-
duale wie soziale Tugend behandelt; nur tritt in seiner Ab-
leitung der Gerechtigkeit als individualer Tugend die unerläß-
liche Beziehung auf die Gemeinschaft allzu sehr zurück. Die
Gerechtigkeit als individuelle Tugend wird ihm, wenigstens im
„Staat“, zum bloßen Ausdruck des normalen Verhältnisses der
seelischen Grundkräfte, also nur zu einem andern Namen
für die Tugend überhaupt und als Ganzes, die ja eben in
diesem normalen Verhältnis besteht. Er kommt dadurch noch
in die weitere Verlegenheit, daß er sie von der Sophrosyne,
die auch die innere Harmonie der Gemütskräfte bedeuten
soll, nicht überzeugend zu scheiden vermag. Diesen Verwick-
lungen entgeht man, indem man sich besinnt, daß die Gemein-
schaftsbeziehungen in den Individuen doch wurzeln; also auch