— 145 —
ST Mensch
68 Wohl)
m Worte
ASChen jet
Ve9 leiten
alle der
4 2lelt auf
Anfıpathie
Taß, nicht
8818; und
Zustand
78 nach
Soricht
SaCn eine
VER VON
uekelt die
an Weisen
‘A ONweIsa
128 Liche
2. daß die
ehe (a.
nself1ger
‚PSChüttar.
Aa höchete
im Sıff.
ra ahar
ir diaselhe
“ yentüm-
hl, der
at wird
‚a ale die
es lichkeit,
im Streite
muß mal
napta11sCch,
um sich: die. Wärme des Gefühls für den Andern zu be-
wahren? Sollte nicht Liebe, eben dadurch, daß sie sich auf
das Höchste im Menschen, auf die sittliche Person richtet,
geläutert werden können, ohne an Kraft und Innigkeit des
Gefühls dadurch zu verlieren? Und würde sie eben dann
nicht aufhören, mit der Gerechtigkeit zu streiten, während
sie zugleich ein neues, dieser an sich fremdes, doch unver-
werfliches Moment hinzutut?
Es ist besonders die christliche Ethik, die den Begriff der
Liebe an die Spitze gestellt hat. Und vielleicht ist es nur
scheinbar so, daß sie dadurch mit der Gerechtigkeit in Streit
geriete. Die Forderung z. B., nicht bloß den Feind, sondern
den Sünder zu lieben, kann selbstverständlich nur besagen, daß
man auch in ihm die sittliche Person anerkennen, daß man um
des noch so verkümmerten Keimes des Guten willen, der in ihm
schlummert, ihn nie ganz verloren geben, ja selbst wenn er
verloren wäre, doch bedenken soll, daß es ein Mensch ist, der
verloren ist, d. h. ein Wesen, das an sich des Guten fähig
war und unter andern Bedingungen hätte gerettet werden
können, also auch sollen. Das ist aber ebensowohl Forderung
der Gerechtigkeit. Desgleichen kann die vergebende Liebe
nicht besagen, daß man aufhören sollte, das Schlechte zu ver-
werfen (dann wäre nichts zu vergeben), sondern nur den
Schlechten; nämlich nicht, sofern er schlecht, sondern sofern
er an sich des Guten fähig ist. In solchem Sinne ist aber die
Vergebung ebenso sehr eine Forderung der Gerechtigkeit wie
der Liebe.
Allerdings kann nun die erbarmende, die vergebende Liebe
sehr leicht einen Beischmack entweder von sittlicher Schwäche
ader von selbstgerechter Herablassung annehmen. Der Begriff
‚Liebe‘ bedarf also erst sehr der Klärung, ehe er verwendet
werden kann, das rein sittliche Verhalten zum Andern unmiß-
verständlich zu bezeichnen; während der Name „Gerechtigkeit“
nicht in gleichem Maße dem Mißverstand ausgesetzt ist. Sonst
aber behält das Wort „Liebe“ den Wert, in Erinnerung zu
halten, daß Menschlichkeit gegen jedermann, um denn
der Gerechtigkeit diesen freundlicheren Namen zu geben, nicht
Natorp, Sozialpädagogik. 5. Aufl. 1n