Full text: Sozialpädagogik

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sie den Menschen als bestimmbar, und zwar in der Rich- 
tung der Vergemeinschaftung bestimmbar, ansieht, unbeschadet 
seiner Selbstbestimmung; denn er kann auch sogar bestimmt 
werden sich selber.zu bestimmen. 
Deswegen war diese Bestimmbarkeit als grundwesent- 
licher materialer Faktor des sozialen Lebens allerdings zu be- 
tonen!). Der Einfluß der Gemeinschaft auf den Einzelnen, ge- 
rade durch das Mittel der sozialen Regelung, ist heteronom. 
Der Begriff der sozialen Regelung als äußerer Regelung, 
wie Stammler ihn in dankenswerter Schärfe bestimmt hat, 
setzt diese Heteronomie, also die kausale Bestimmbarkeit des 
Menschen, mithin den Menschen als Natur, voraus. Und 
wenn die kausale Beherrschung der toten Natur Technik ist, 
so ist die kausale Beherrschung der lebendigen Triebkräfte 
des Menschen, insofern sie eben diese als. Natur voraussetzt, 
nicht minder Technik zu nennen. Und dieser Zusammenhang 
des menschlichen Lebens, auch und gerade des sozialen Lebens, 
mit der Natur ist von einer ganz prinzipiellen Bedeutung. 
Denn dem menschlichen Willen ist das Ziel gesteckt, Natur 
selbst, soweit möglich, in den Dienst der Idee zu zwingen. Aber 
nur durch Gehorchen wird man der Natur Herr, wie Bacon 
sagt; gerade um sie zu „besiegen‘ und in den Gehorsam des 
Willens zu zwingen, hat der Mensch seine eigenen Kräfte als 
Naturkräfte und gemäß der erkannten Gesetzlichkeit der Natur 
ins Spiel zu setzen. Deshalb, und nicht bloß um der Strenge 
des logischen Aufbaus willen, die uns allerdings auch ein wesent- 
liches Anliegen ist, schien es nötig, zu betonen und so eingehend 
zu begründen, daß die materiale Bedingtheit des sozialen Lebens 
mit unentrinnbarem Zwange auf Naturgesetzlichkeit zurück- 
führt; woraus wichtige Folgen in Betreff der Gesetzmäßigkeit 
der sozialen Entwicklung abzuleiten sein werden ($ 18). 
Ganz unmittelbar ergibt sich die Entsprechung zwischen 
1) Stammlers Antwort s. R. u. W. 3. Aufl., S. 644, Anm. 91. Ich möchte 
dagegen besonders zu erwägen geben, daß überhaupt in jeder klaren 
Scheidung von „Materie“ und „Form“ die erstere nur im Hinblick auf die 
letztere, also, da die „Form“ stets eine Art oder Richtung der Bestim- 
mung (bez. Bestimmtheit) besagt, als Bestimmbarkeit zu definieren ist.
	        
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