— 157
4 Datar.
1g Alpe.
SE, auf gie
ÜNdenga
7 CONCrota
50 betrifft
SS gan
N Arbeit:
'b Mecha.
CaNZ Ohne
N Diazar
ll bar an
im An.
* Szialen
Mi wesant.
Ornandene
"Syrünglich
Tenschaft.
ndet die
“t. 30 daß
A hervor.
NOd gegen
it nm die
noamıtta]
13t phan
nn müßten
31 schon
> und das
‚mmarhın
net für
Aaß die
‚a Arheifs-
an Faltare
zelnen und
‚m gemeil-
nr indem
sie den Menschen als bestimmbar, und zwar in der Rich-
tung der Vergemeinschaftung bestimmbar, ansieht, unbeschadet
seiner Selbstbestimmung; denn er kann auch sogar bestimmt
werden sich selber.zu bestimmen.
Deswegen war diese Bestimmbarkeit als grundwesent-
licher materialer Faktor des sozialen Lebens allerdings zu be-
tonen!). Der Einfluß der Gemeinschaft auf den Einzelnen, ge-
rade durch das Mittel der sozialen Regelung, ist heteronom.
Der Begriff der sozialen Regelung als äußerer Regelung,
wie Stammler ihn in dankenswerter Schärfe bestimmt hat,
setzt diese Heteronomie, also die kausale Bestimmbarkeit des
Menschen, mithin den Menschen als Natur, voraus. Und
wenn die kausale Beherrschung der toten Natur Technik ist,
so ist die kausale Beherrschung der lebendigen Triebkräfte
des Menschen, insofern sie eben diese als. Natur voraussetzt,
nicht minder Technik zu nennen. Und dieser Zusammenhang
des menschlichen Lebens, auch und gerade des sozialen Lebens,
mit der Natur ist von einer ganz prinzipiellen Bedeutung.
Denn dem menschlichen Willen ist das Ziel gesteckt, Natur
selbst, soweit möglich, in den Dienst der Idee zu zwingen. Aber
nur durch Gehorchen wird man der Natur Herr, wie Bacon
sagt; gerade um sie zu „besiegen‘ und in den Gehorsam des
Willens zu zwingen, hat der Mensch seine eigenen Kräfte als
Naturkräfte und gemäß der erkannten Gesetzlichkeit der Natur
ins Spiel zu setzen. Deshalb, und nicht bloß um der Strenge
des logischen Aufbaus willen, die uns allerdings auch ein wesent-
liches Anliegen ist, schien es nötig, zu betonen und so eingehend
zu begründen, daß die materiale Bedingtheit des sozialen Lebens
mit unentrinnbarem Zwange auf Naturgesetzlichkeit zurück-
führt; woraus wichtige Folgen in Betreff der Gesetzmäßigkeit
der sozialen Entwicklung abzuleiten sein werden ($ 18).
Ganz unmittelbar ergibt sich die Entsprechung zwischen
1) Stammlers Antwort s. R. u. W. 3. Aufl., S. 644, Anm. 91. Ich möchte
dagegen besonders zu erwägen geben, daß überhaupt in jeder klaren
Scheidung von „Materie“ und „Form“ die erstere nur im Hinblick auf die
letztere, also, da die „Form“ stets eine Art oder Richtung der Bestim-
mung (bez. Bestimmtheit) besagt, als Bestimmbarkeit zu definieren ist.