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Damit ist der Grundbegriff der Tugend der Gemein-
schaft dem Fundament nach schon gewonnen. Um sie jedoch
in noch konkreterer Gestalt darstellen zu können, haben wir
zuvor das soziale Leben selbst noch einige Stufen weiter ins
Konkrete zu verfolgen.
Grundklassen sozialer Tätigkeiten.
8 17.
Das soziale Leben, wie es sich aus den nachgewiesenen drei
Grundbestandteilen gemäß deren notwendigem inneren Ver-
hältnis aufbaut, ist in sich eine vollkommen geschlossene
Einheit. Die drei Momente: Arbeit, Willensregelung und ver-
nünftige Kritik, sind gar nicht außer einander, sondern nur
als ebenso viele Momente einer und derselben sozialen Tätig-
keit zu denken. Die soziale Vernunft hat gar keine andre
Existenz als in der tatsächlichen Gestaltung und Umgestaltung
der sozialen Willensregelung; diese wiederum ist nur die
Regelung der sozialen Arbeit und existiert gar nicht außerhalb
dieser. Denn daß sie etwa in abgesonderter Formulierung
als geschriebenes Gesetz da ist, wird man nicht eine abge-
sonderte Existenz nennen wollen. Ein geschriebenes Gesetz ist
nichts mehr als ein beschriebenes oder bedrucktes Papier, wo-
fern nicht das, was darin geschrieben steht, auch mit der Tat
befolgt wird; befolgt aber wird es in der Konkretion ‚des
Arbeitslebens der Gemeinschaft, in Handel. und Wandel der
Menschen. Die tatsächliche soziale Regelung, das Anordnen
und Verbieten, Aufsichtführen, Strafen und ‘Wiederzurecht-
bringen ist ein unablöslicher Bestandteil der sozialen Arbeit
selbst; es verhält sich zur so beaufsichtigten und kontrollierten,
unmittelbar auf ihren Gegenstand gerichteten Arbeit allgemein
nicht anders wie das Kommando des Offiziers zur ausführen-
den Tätigkeit des Soldaten, oder der anordnende oder be-
richtigende Befehl des Meisters in irgend einem Handwerk zur
Ausführung des Befehls durch den unmittelbaren Arbeiter.
Dies Ganze: Anordnung und Befolgung des Angeordneten.
Befehl und Ausführung des Befohlenen ist zuletzt ein ge-