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könnten, die höchste ihnen zustehende Würde. Was könnten
sie denn Höheres wollen als zum Menschentum an ihrem Teil
beitragen?
Nur der Andeutung bedarf, daß, wie die wirtschaftliche und
regierende, so auch die bildende Tätigkeit im sozialen Leben
auch und besonders deswegen in einem eigenen Kreise von
Tätigkeiten und zwar sozial geordneten Tätigkeiten sich ab-
zusondern nötig hat, weil sie neben ihren weiteren Zwecken
auch für ihre eigene Reproduktion fort und fort einzustehen und
also geregelte Fürsorge dafür zu treffen hat. Daraus folgt die
Notwendigkeit eines eigenen und zwar sozialen Lehrberufs; ob-
wohl nicht ebenso zwingend die eines abgesonderten Lehrstandes.
Auf der hiermit gegebenen Grundlage würde es nun wohl
möglich sein, das, worauf wir eigentlich ausgehen: die Güte
der Tüchtigkeit des sozialen Lebens, im antiken Sinne
seine Tugend zu definieren. Sie wird offenbar bestehen
müssen in dem normalen Verhältnis der nachgewiesenen drei
Grundfunktionen, wie es soeben noch als unabweisliche For-
derung sich ergab. Nur ist hierbei noch ein Faktor zu
berücksichtigen, den wir bisher nicht ausdrücklich in Rechnung
gezogen haben: Das Gemeinschaftsleben ist auf keiner ge-
gebenen Stufe abgeschlossen, es ist beständig im Werden
begriffen. So: wird die sittliche Ordnung des Gemeinschafts-
'ebens zur ewigen Aufgabe, ihre Tugend zur Idee, d. h.
zum bloßen Richtpunkt einer unendlichen Ent-
wicklung. Ist es nun vielleicht möglich, auch das Grund-
gesetz dieser Entwicklung aus unseren Prinzipien ab-
zuleiten? Wenn, so würde damit die letzte Konkretion der
sittlichen Aufgabe für die Gemeinschaft und durch sie auch
für den Einzelnen erreicht sein. Das ist nun zu untersuchen.
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Grundgesetz der sozialen Entwicklung.
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Der Gang unserer sozialphilosophischen Untersuchung ist
dieser. Wir fragten zuerst: welches sind die Elemente, aus
denen soziales Leben überhaupt besteht; wir untersuchten Sso-