Full text: Sozialpädagogik

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könnten, die höchste ihnen zustehende Würde. Was könnten 
sie denn Höheres wollen als zum Menschentum an ihrem Teil 
beitragen? 
Nur der Andeutung bedarf, daß, wie die wirtschaftliche und 
regierende, so auch die bildende Tätigkeit im sozialen Leben 
auch und besonders deswegen in einem eigenen Kreise von 
Tätigkeiten und zwar sozial geordneten Tätigkeiten sich ab- 
zusondern nötig hat, weil sie neben ihren weiteren Zwecken 
auch für ihre eigene Reproduktion fort und fort einzustehen und 
also geregelte Fürsorge dafür zu treffen hat. Daraus folgt die 
Notwendigkeit eines eigenen und zwar sozialen Lehrberufs; ob- 
wohl nicht ebenso zwingend die eines abgesonderten Lehrstandes. 
Auf der hiermit gegebenen Grundlage würde es nun wohl 
möglich sein, das, worauf wir eigentlich ausgehen: die Güte 
der Tüchtigkeit des sozialen Lebens, im antiken Sinne 
seine Tugend zu definieren. Sie wird offenbar bestehen 
müssen in dem normalen Verhältnis der nachgewiesenen drei 
Grundfunktionen, wie es soeben noch als unabweisliche For- 
derung sich ergab. Nur ist hierbei noch ein Faktor zu 
berücksichtigen, den wir bisher nicht ausdrücklich in Rechnung 
gezogen haben: Das Gemeinschaftsleben ist auf keiner ge- 
gebenen Stufe abgeschlossen, es ist beständig im Werden 
begriffen. So: wird die sittliche Ordnung des Gemeinschafts- 
'ebens zur ewigen Aufgabe, ihre Tugend zur Idee, d. h. 
zum bloßen Richtpunkt einer unendlichen Ent- 
wicklung. Ist es nun vielleicht möglich, auch das Grund- 
gesetz dieser Entwicklung aus unseren Prinzipien ab- 
zuleiten? Wenn, so würde damit die letzte Konkretion der 
sittlichen Aufgabe für die Gemeinschaft und durch sie auch 
für den Einzelnen erreicht sein. Das ist nun zu untersuchen. 
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Grundgesetz der sozialen Entwicklung. 
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Der Gang unserer sozialphilosophischen Untersuchung ist 
dieser. Wir fragten zuerst: welches sind die Elemente, aus 
denen soziales Leben überhaupt besteht; wir untersuchten Sso-
	        
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