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Willen, die andre die Willenlosigkeit der Gemeinschaft dar-
stellen würde, Willenloses Gehorchen und Dienen ist nicht
Tugend von Menschen sondern von Sachen, und gar eine ganze
Volksklasse — wohl gar die überwältigende Mehrheit — zu
einer Klasse willenlos Gehorchender herabsetzen wollen, heißt
sie des sittlichen Charakters überhaupt entkleiden und damit
auf die Sittlichkeit der Gemeinschaft als solcher Verzicht tun.
Die unabweisbare Folgerung ist, daß auch die regieren-
den Funktionen vom Standpunkt der Gleich-
heit und Gemeinschaft geordnet sein müßten. Eine
Abstufung (vollends eine Teilung) der Funktionen überhaupt
wird dadurch keineswegs ausgeschlossen; gefordert wird nur,
daß zu jeder sozialen Funktion an sich jedem unter gleichheit-
lichen Bedingungen der Zutritt möglich sei, und allein die
Tüchtigkeit, nicht irgend ein sonstiger, außersachlicher Maß-
stab über den Anteil daran entscheide.
Übrigens ist die Entwicklung auch in dieser Hinsicht bereits
auf den Punkt gekommen, daß. die Anerkennung wenigstens
des allgemeinen Grundsatzes kaum mehr auf ernsten Wider-
stand zu rechnen hat. Besonders mit der tatsächlichen und
strengen Durchführung des Prinzips der allgemeinen
Wehrpflicht ist eine sehr aktive Beteiligung an einer der
wesentlichsten sozialen Funktionen tatsächlich allen unter
nahezu gleichen Bedingungen zugestanden. Diese einzige Maß-
regel zieht aber eine weitergehende Durchführung der sozialen
Sleichheit unentrinnbar nach sich; eine, wenn auch noch so
aingeschränkte Beteiligung an Funktionen der Gesetz-
gebung und der Rechtsprechung hat sich noch stets in
ihrem Gefolge auf so entscheidende Weise durchgesetzt, daß
daran hinfort wohl nicht mehr zu rütteln sein wird. In sich
schon widerspricht es, von irgend einem Gliede der Gemein-
schaft zu verlangen, daß es im gegebenen Fall für sie sterbe,
ohne daß man ihm gestattet, für sie auch zu leben. Es ist nur
viel leichter das Erstere zu erzwingen als zum Letztern dem
Menschen auch nur die Fähigkeit mitzuteilen. Das Wirken für
die Gemeinschaft will allerdings auch gelernt sein, und. es ist
Sache einer ungleich tiefer gehenden Erziehung, als etwa der
Natorp, Sozialpädagogik. 5, Aufl. 14