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zuerst die Form der willenbildenden Tätigkeit eine eigene
Untersuchung, Es fragt sich, in welcher allgemeinen Art voll-
zieht sich die Erziehung des Willens, was ist das Allgemeine
des Tuns hierbei, von Seiten des Erziehers. und von Seiten des
Zöglings?
Auf diese Frage hat man seit alter Zeit geantwortet mit
der Aufstellung der drei Grundfaktoren der Erziehung: erstlich
der Natur oder Anlage des Zöglings; diese nimmt man als
gegeben an; zweitens der Übung, und drittens der Lehre.
Daß von den letzteren beiden die Übung, das unmittelbare
Tun, vorangehen muß und durch die nachfolgende Lehre nur
zum Bewußtsein ihrer selbst und damit zu größerer Sicherheit
und geregelterem Fortschritt gebracht wird, ist längst erkannt
und mit allem bis hierher Bewiesenen in klarem Einklang.
Soll das Tun, ja das Wollen gelernt werden, so muß der Wille
und die. Tat erst einmal wagen sich einzusetzen, dann erst kann
die Lehre wirksam eingreifen; nur so ist es praktische Lehre,
Lehre des Tuns, des Wollens selber. Sie wird selbst nur wollend
begriffen, also muß man zu diesem Wollen schon vorbereitet
sein; nur so kann sie dann umgekehrt das Wollen befestigen
und vertiefen. Andernfalls mehrt sie nur den unnützen Ballast
eines Wissens, das man mitschleppt, ohne es in Fleisch und
Blut zu wandeln. Umgekehrt kann das Tun, und zwar von
Anfang an, des Lichtes der Einsicht nicht entbehren, wenn es
nicht auf Schritt und Tritt ins Unsichere tappen und sein Ziel
verfehlen soll.
Beide aber, Übung und Lehre, müssen sich, wenn sie
erziehend wirken sollen, in einem und demselben Elemente,
der Gemeinschaft verbinden. Nur in ihr wird das er-
ziehende Tun und Üben eingeleitet, und geht dann die
Lehre daraus zwingend hervor. ‘Das Zusammentun fordert
gegenseitige Verständigung des Voranschreitenden und Nach-
folgenden, die durch die gute Gewohnheit, über den zu gehenden
Weg voraus Klarheit zu suchen, schrittweis zur Verständigung
mit sich selbst und damit zum eigentlichen Ursprung eines
gebildeten Willens führt. Gemeinschaft ist das Element der
erziehenden Übung und Lehre in formaler Hinsicht. ebense
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