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&o wäre dem Über- und Untermut zugleich gewehrt; der
Wille übernimmt das Steuer, und der Gefühlssturm hat zu
schweigen. Jedes Lob also und jeder Tadel, dessen klares,
von ihm selbst anerkanntes Ziel nicht das Bessermachen ist,
ist vom Übel, ist ein ungerechtes Spiel mit der Seele des Kindes.
Die Sache teilt Lob und Lohn, Tadel und Strafe aus mit
einer unerbittlichen Gerechtigkeit, wie der gerechteste Er-
zieher es nicht vermag; er bescheide sich also, allein die Sache
reden zu lassen.
Insbesondre ist jedes neben der Sache her gehende Be-
tohnen und Strafen verfehlt. Die unerbittliche Klarstellung:
das ist recht getan, das verkehrt, und die daraus folgende
Pflicht, das Verfehlte zu bessern, im Rechten fortzuschreiten,
muß an sich genügen. Entweder das Kind begreift das und
hört nur ausgesprochen, was sein eignes Bewußtsein ıhm
bestätigt; dann bleibt für Lob und Lohn, Tadel und Strafe
eigentlich nichts Ernsthaftes mehr zu erreichen übrig. Auch
nicht, was man so gern vorwendet, das tiefere Haften im
Gemüt. Das wird nur in künstlicher, äußerlicher, in der Tat
sehr unsicherer Weise erreicht. Die Eindrücke augenblick-
licher Gefühlsstürme haften weit weniger als man denkt;
während die Erprobung der gewonnenen Erkenntnis im ent-
schlossenen neuen Tun sie bald zu unverlierbarer Festigkeit
erstarken 1ä4ßt. Oder aber, der Sinn und Grund der Strafe
oder Rüge wird nicht begriffen, ja vielleicht bäumt sich das
Gefühl des Gestraften oder Getadelten mit mehr oder weniger
Recht dawider auf; und das ist ja der Fall, wo man Rüge
und Strafe ins Ungemessene zu steigern pflegt. Aber nur
Jesto mehr verfehlt sie dann ihren Zweck. Man bricht viel-
leicht den Trotz, aber pflanzt keinen besseren Willen. Und
wahrscheinlich bricht man auch den Trotz nicht, sondern
erhöht ihn vielmehr und drängt nur seine offene augenblick-
liche Äußerung zurück, untergräbtseine Ehrlichkeit,
was wahrlich nicht einen Sieg, sondern eine vielleicht nicht
wieder zu verwindende Niederlage der Erziehung bedeutet;
denn nun findet die weitere Erziehung erst recht jeden Zugang
zum Gemüt des Zöglings versperrt.