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Bewegungsspielen und mancherlei Sport sich langsam anzu-
bahnen scheint. Ich kann auch das Widerstreben gegen die Zu-
lassung weiblicher Studierenden zur Universität, insoweit es
sich auf sittliche Besorgnisse zu stützen vorgibt, nur lächerlich
finden. Man tanzt und spielt zusammen, und es ist meist un-
schuldig; sollte man weniger unschuldig zusammen studieren?
Ist man unschuldiger, wo sich die Sitte etwa immer noch da-
gegen sträubt? —
So viel über die Triebgrundlagen der sittlichen Erziehung;
wir kommen zu ihrem zweiten Faktor, dem der Formung des
Willens, der seine Stätte vornehmlich in der Schulerziehung
findet.
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Zweite Stufe: Schulerziehung.
Diese Erziehungsstufe bezeichnet den entscheidendsten Fort.
schritt auf der Bahn, deren Ziel die Befreiung des Willens von
der Knechtschaft der Sinnlichkeit, vom Gesetz in den eigenen
Gliedern, die Bindung allein an das selbstgegebene Gesetz des
Willens ist. Es ist daher weniger das Stoffliche, was die zweite
Stufe von der ersten scheidet, als das Formale: daß das Tun
des Menschen mehr und mehr Willenssache wird. Doch grenzt
eben dies, wie einen neuen Kreis sittlicher Erwägungen, so ein
eigenes Gebiet der Willenserziehung ab, dem eine eigentümliche
Organisationsform der Erziehung und eine eigene Weise der
erziehenden Tätigkeit entspricht. Am deutlichsten prägt sich
der besondere Charakter dieser Stufe aus in dem stark hervor-
tretenden Momente der Gegensätzlichkeit, des zu über-
windenden, weniger äußeren als inneren Widerstands. Das un-
mittelbare Leben des Triebs wird für die sich bewußter ent-
faltende Tatkraft des Willens mehr und mehr zum bloßen, zu
gestaltenden Material; indem die eigene, formende Tätigkeit in
den Vordergrund des Bewußtseins tritt, wird der Trieb mehr als
Hemmnis empfunden, obwohl der Wille sich seiner positiven
Kräfte zu bedienen doch gar nicht umhin kann. Daher gehört