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Erkenntniskritik nicht Psychologie ”).
Gegen die Unterscheidung der Erkenntniskritik von der
Psychologie, gegen die Ansicht überhaupt, daß die letzten
Gesetze der Erkenntnis nicht Zeitgesetze, weder äußerer noch
innerer Erscheinungen seien, pflegt eingewandt zu werden:
Gesetze besagen überhaupt nichts andres als allgemeine
Tatsachen. Auch der Unterschied zwischen logischem, d. 1.
erkenntnismäßigem, und unlogischem, erkenntniswidrigem
Denken kann nur ein tatsächlicher sein, der von tatsächlichen
Bedingungen abhängt. Gesetze von Tatsachen aber sind ur-
sachliche Gesetze: also können auch die logischen Grundgesetze
der Erkenntnis nur kausale Gesetze sein.
Welcher. Art sollen denn diese die Logik erst begründenden
kausalen Gesetze sein? Hier antwortet die eine Partei: es sind
Naturgesetze wie alle sonstigen, und zwar biologische Gesetze
(z. B. Avenarius und seine Schule); eine andre: es sind eigen-
tümlich psychologische Gesetze (so besonders Lipps).
Jene beweisen etwa, es sei im allgemeinen .lebenfördernder,
ökonomischer, Übereinstimmung in seinem Denken und be-
sonders mit den Tatsachen zu suchen als nicht. Sie zeigen,
welche relativen Vorteile das dem entsprechende, d. i. logische
Denken wenigstens unter gewissen allgemeinen, normalen Um-
ständen bietet. Da nun lebende Wesen im allgemeinen, nämlich
soweit sie können, das ihrer Erhaltung unter normalen Bedin-
gungen Förderliche suchen, so wird also eine gewisse allgemeine
Anpassung des unter hinlänglich günstigen Bedingungen sich
entwickelnden menschlichen Denkens an die logischen Normen
stattfinden. Unter andern Bedingungen findet sich diese An-
passung tatsächlich nicht oder nur unvollkommen; man denkt
eben unlogisch.
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1) Vgl. zu diesem Paragraphen: E. Hussertl, Logische Unter-
suchungen. (I. Teil. Prolegomena zur reinen Logik. 2, Aufl., Halle 1913),
und die Besprechung dieses Buches Kantstudien, Bd. VI, S. 270 ££., sowie
die oben 8.13 Anm. genannten Schriften des Verfassers.