Full text: Sozialpädagogik

— 18 
hier begegnet. Naturgesetze, sagt man, „begründen“ Tatsachen 
welcher Art immer, also auch die Tatsachen des logischen wie 
unlogischen Denkens; darunter versteht man: sie geben die 
zeitlichen Bedingungen unsres So-denkens an. Allein 
der Inhalt der Naturgesetze setzt den der logischen Gesetze 
vielmehr voraus, er wird durch sie in einem ganz andern, eben 
dem logisch genannten Verhältnis, das mit der Zeit nichts zu 
tun hat, bedingt oder „begründet“. 
Dieselbe Zweideutigkeit kann sich hinter dem Wort Tat- 
sache verbergen. Gesetze, sagt man, sind nur Allgemeinaus- 
drücke für Tatsachen. Gewiß, jedes Gesetz. sagt aus, was 
allgemein stattfindet; sofern man also jedes Stattfinden ohne 
Unterschied Tatsache nennt, ist jedes Gesetz eine allgemeine 
Aussage über Tatsachen. Es ist.in diesem Sinne Tatsache, 
daß 2 X 2 = 4, und Tatsache, daß Widersprechendes nicht 
gleichermaßen wahr ist u. s. f.; aber zu dem Schluß: also sind 
alle Gesetze Ursachgesetze, gelangt man nicht durch diesen 
allgemeinsten Sinn der Tatsache, sondern durch das still- 
schweigend mitgedachte spezifische Merkmal zeitlicher Be- 
stimmtheit. Ursachgesetze sind Zeitgesetze des Ge- 
schehens, und nur sofern man unter Tatsache, im auch zu- 
lässigen engeren Sinn des Worts, Geschehen versteht, deckt 
sich „Gesetz von Tatsachen“ und „ursachliches Gesetz“. Aber 
daß 2 X 2 = 4, ist kein Geschehen in der Zeit, weder ein 
einzelnes noch ein allgemeines, sondern ein Stattfinden, das an 
gar keine Zeitbedingung gebunden ist oder sie irgendwie ein- 
schließt. Dasselbe gilt von den logischen Gesetzen; sie sind 
nicht Zeitgesetze, folglich nicht. ursächliche Gesetze, weder 
physische noch psychische, oder in solchen begründet, sondern 
von einer fundamentaleren Ordnung; denn das ursachliche 
Gesetz ist vielmehr dem logischen, ebenso wie dem mathe- 
matischen, unterworfen, nicht das logische, das mathematische 
dem ursachlichen. 
Hiergegen. wird man vielleicht noch einwenden: Sätze wie 
2 X 2 — 4, oder das A = A der Logiker, enthalten zwar 
unmittelbar keine Aussage über Tatsachen im zeitlichen Sinn. 
aber, wenn sie sich nicht schließlich doch auf solche zurück- 
KO 
An 
ni 
anf? 
aA
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.