Full text: Sozialpädagogik

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Objektive, ist ja für diesen Standpunkt eben das „Wahre“, Als 
bloßer, von Abstraktion zu Abstraktion, von Objektivierung zu 
ÖObjektivierung in grenzenloser Stufenfolge fortschreitender, 
somit „endlicher‘“ Verstand mag er im Recht sein; aber diesem 
stellt man gegenüber den höheren Verstand, und wäre es allein 
der göttliche. Das besagt aber in Wahrheit: man versteht 
nicht, sondern postuliert ein Verstehen, das 
über alles (menschliche) Verstehen sei. 
Im Gebiete des Willens aber hat zwar das „Unbedingte“ 
eine ganz positive Bedeutung, doch nur die der Unbedingt- 
heit des Sollens, der Aufgabe, nämlich einer geforderten, 
aber für Endliche nie erreichbaren letzten Einheit der Zwecke. 
Auch diese positivere Bedeutung des Unbedingten, Unendlichen 
also ist doch lediglich formal, mithin grundverschieden von 
dem, was Religion, wie gesagt, nicht sowohl sucht als zu 
haben behauptet. Reine Sittlichkeit — ein unerbittliches, 
abstraktes, unpersönliches Gebot ohne Erfüllung; ein Gericht, 
das nur verdammt, niemals freispricht; ein Gesetz, das uns 
in eine Schuld stürzt, für die es kein Lösegeld gibt — das ist 
nicht, worin Religion sich zu befriedigen vermag. Das ist 
nicht Gott, der nicht hilft, nicht uns nahe kommt 
ader vielmehr ewig nahe ist. 
Man tut der Religion Unrecht, wenn man ihr vorwirft, 
laß sie nur die „Glückseligkeit“ des Ich im Auge habe. Nein, 
sie will, jedenfalls in ihren höheren Formen, in der Tat die 
sittliche Reinheit; diese allerdings ganz individuell: „Was zoll 
ich tun, daß ich selig werde“ — selig in Reinheit, in Ge- 
rechtigkeit — so allerdings lautet ihre Frage. Und zwar ver- 
langt sie in diesem gegenwärtigen Leben schon solcher Selig- 
keit gewiß zu werden, wenn auch nur mit der Gewißheit einer 
zweifellosen Verheißung; da sie sich doch nicht völlig dagegen 
verschließen kann, daß die ganze Erfüllung die Bedingungen 
dieses irdischen Lebens übersteigt. Gerade die. kühne These, 
daß nichts als „Glaube“ dazu gehöre, um diese ewige Errettung 
und Erlösung von aller Schuld sich anzueignen (nämlich nicht 
etwa sich zu erwerben, sondern geschenkt zu erhalten), wird 
hieraus ganz begreiflich. Es gehört wirklich dazu nichts als 
Natorp, Sozialpädagogik, 5. Aufl, DA
	        
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