Full text: Sozialpädagogik

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empirische Erkenntnis. Sie entspringt vielmehr erst in der 
Betrachtung alles Empirischen aus dem nicht mehr empirischen 
Gesichtspunkt der Idee. Sie nimmt, insofern sie das Empirische 
zum Stoff hat, an der Bedingtheit der Erfahrung zwar teil; an 
sich aber, hinsichtlich der ihr eigenen Form, nämlich der Rich: 
tung auf das Unbedingte als Ziel, ist sie von sirenger Gewiß- 
heit, allem Schwanken der Erfahrung entzogen. 
Diese und keine andre Erkenntnisart aber, behaupten wir, 
sei die praktische, mithin die, in deren Gebiet der Wille 
in seiner objektiven Gestalt zu suchen ist. Das ist jetzt zu 
zeigen. 
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Das Gebiet des Willens: praktische Erkenntnis 
oder Idee. 
Nicht aus dem Zusammenhange der Naturbegriffe 1äßt sich 
ein Sollen im praktischen Sinn verständlich machen. Natur ist 
Ordnung des Geschehens unter Zeitgesetzen des Geschehens. 
Da gibt es nur Tatsachen und Zusammenhänge von Tatsachen. 
durch logische Unterordnung einzelner Folgen von Ereignissen 
unter allgemeine und allgemeinere, d. i. unter Gesetze. Auch 
die so erreichte Einheit der Erkenntnis ruht zwar auf keinem 
andern letzten Grunde als dem der ursprünglichen Einheit des 
Bewußtseins. Aber die Einheit empirischer Erkenntnisse. 
vollends der gesamten Erfahrungserkenntnis, ist jederzeit un- 
vollendet und unvollendbar. Man denkt zwar Natur als voll- 
kommene Einheit; aber dieser Gedanke geht über die reine Tat- 
sächlichkeit und über die allein berechtigte Methode der Tat- 
sachenforschung, die Erfahrung, ganz hinaus. Es ist immer 
noch Natur, was man so denkt; aber es ist nicht mehr Natur- 
erkenntnis, sondern bloß der ideale Entwurf einer Natur, wie 
sie in Vollständigkeit erkannt sein würde — wäre nur diese 
Vollständigkeit der Erkenntnis methodisch erreichbar. 
Es kann also nicht glücken, Gesetze des Wollens auf Natur- 
gesetze zu gründen, Naturgesetze der Lust und Unlust etwa. 
oder des Begehrens. Denn was man auch immer als Beweg-
	        
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