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hat unsre Ableitung geführt. Und das ist nun unsre These: daß
nichts andres als die formale Einheit der Idee, nämlich des
unbedingt Gesetzlichen, der Endzweck ist, den alles Wollen
als letztbestimmenden Grund, als Prinzip voraussetzt.
Die einzige Möglichkeit, dem Zwange der Folgerung auf
die Idee auszuweichen und doch zu einem allgemeinen Gesetze
des Wollens zu kommen, wäre die, daß man irgend einen
letzten, alle andern überragenden und begründenden Zweck
nachweisen könnte, der naturnotwendi g gewollt wird,
etwa Lebenserhaltung, oder Lust, Befriedigung.
Diesen Ausweg hat die empiristische Moralphilosophie denn auch
jederzeit eingeschlagen. Die Natur selbst, meint man, zwinge
uns, unsere Selbsterhaltung oder auch die Erhaltung unsres
Geschlechts zu wollen, oder die größte erreichbare eigne oder
allgemeine Befriedigung, „das größte Glück der größten Zahl‘;
und dieser mit Naturnotwendigkeit allen gemeinsame Wille
gebe also das letzte, selbst nicht weiter bedingte Gesetz, gemäß
welchem sich das konkrete Wollen je nach den Bedingungen
der gegebenen Lage bestimme.
Allein der empirische Beweis, daß wir unter allen Um-
ständen mit unsrem Wollen und Tun eines der genannten Ziele
erstrebten, ist nicht geführt und kann nicht geführt werden.
Niemand will tatsächlich Existenz überhaupt, oder Lust über-
haupt, sondern allemal eine bestimmte Existenz, eine bestimmte
Lust. Bei sehr vielen Willensakten aber ist uns überhaupt
keine‘ Beziehung bewußt sei es auf Lebenserhaltung oder auf
eine zu erreichende besondere Befriedigung oder zu über-
windende bezw. zu vermeidende Unbefriedigung. Zwar das
unterliegt keinem Zweifel, daß jedes ungestillte Begehren einen
Grad von Unbefriedigung, jede Stillung eines Begehrens etwas
von Befriedigung bei sich führt; aber dadurch wird doch nicht
diese Befriedigung oder die Beseitigung jener Unbefriedigung
zum ganzen Inhalt des Bestrebens. Vielmehr eben, weil die
Begleitung mit Lust und Unlust so unterschiedlos allem, auch
dem ganz entgegengesetzten Bestreben gemein ist, ist sie offen-
bar untauglich, das unterscheidende Ziel des Bestrebens. das