Full text: Sozialpädagogik

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Weg, ohne daß dieser darum bis zu ihm hin führen muß. 
Das Ziel liegt über aller Erfahrung, aber es ist dennoch, 
ja eben damit fest und gewiß, denn es ist bestimmt durch 
das Gesetz der Einheit, das ich als Urgesetz meines Bewußt- 
seins erkenne, und auch in der Erfahrung immer befolge 
und bewährt finde. 
Hieraus erklärt sich, was man mit der Freiheit des 
Willens Richtiges im Sinn hat. Es ist zunächst die Frei- 
heit des Bewußtseins, die Erhebung des geistigen 
Blicks, des Gesichtspunktes des praktischen Urteils über den 
vermeinten Zwang des Naturgesetzes, das doch nie unbedingt 
zu zwingen vermag; denn es selbst ist nicht unbedingt; es 1äßt 
tatsächlich das Urteil des Willens frei. Das Gesetz der 
[dee dagegen ist eben dann für ihn richtend, im Doppelsinn 
des Richtunggebenden und des richterlich Entscheidenden. 
Diese Freiheit erstreckt sich aber bis auf die Handlung, in- 
sofern zu deren Begriff gehört, daß sie mit und aus dem 
praktischen Bewußtsein geschieht. 
Da jedoch an diesem Begriff der Willensfreiheit immer neuer 
Anstoß genommen wird und ;jahraus jahrein die unbeschwich- 
tigten Skrupel sich zum Wort melden, so mag eine weitere 
Ausführung darüber nicht überflüssig erscheinen. 
Die These der Willensfreiheit, so wie sie nach dem Dar- 
gelegten nur‘ verstanden sein will, bedeutet vor allem nicht 
eine Verneinung oder auch nur Einschränkung der Natur- 
kausalität. Sie betrifft unmittelbar überhaupt nicht die 
Handlung sofern sie geschehen, sondern sofern sie ge- 
wolltist; sie betrifft das Bewußtsein des Wollenden., 
den Gesichtspunkt, unter dem er sich urteilend für die Hand- 
lung entschied. Es darf daher die Betrachtung sich nur streng 
auf den Standpunkt des Wollenden selbst stellen, nicht nach 
irgend welchen Motoren der Handlung suchen, die ohne sein 
Wissen und Wollen, vielleicht ganz im W iderspruch mit seiner 
Absicht, sein Tun ursächlich bestimmen mochten. 
In seiner Absicht also, in seinem praktischen Urteil 
ist er frei, das heißt, der Wille hat seinem eigenen Prinzip 
gemäß zu entscheiden, was jedenfalls ihm nicht durch Natur-
	        
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