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So bestätigt auch diese Betrachtung, was als nicht der
kleinste Gewinn unsrer Untersuchung noch besonders betont
sei: daß zwischen Verstand und Willen keine Kluft besteht,
obgleich die begriffliche Grenze zwischen beiden fest und
unverrückt bleiben muß. Verstand und Wille sind nicht zwei
an sich selbständige, erst hinterher zusammenwirkende Ver-
mögen oder seelische Kräfte, sondern sie sind als verschiedene,
doch notwendig zusammengehörende Richtungen eines und
desselben Bewußtseins nur in der Abstraktion zu scheiden.
Der Mensch versteht nur, indem er will, er will nur, indem
er versteht. Auch bedarf es nicht des Umwegs der Psychologie,
dies zur Klarheit zu bringen. Das Gesetz der Idee bietet
auch für diese Feststellung die vollkommen sichere und ge-
nügende objektive Grundlage; sein Erweis aber ist Sache der
Erkenntniskritik, nicht der Psychologie. Im Beweisgang der
kritischen Philosophie schließt sich in ununterbrochenem Zu-
sammenhang an die Logik die Ethik, und auf diese allein
hat die Grundlegung zur Pädagogik des Willens sich
zu stützen nötig, so wie die Pädagogik des Verstandes keiner
andern wesentlichen Grundlage als der Logik, die der künst-
lerischen Phantasie keiner andern als der Ästhetik bedarf.
Zwar fällt dies alles dann auch unter psychologische Erwägung,
aber diese ist, hier wie überhaupt, sekundär; sie begründet
nichts, sie setzt vielmehr den objektiven Erweis der logischen,
der ethischen, der ästhetischen Gesetze zu ihrer eignen Be-
gründung schon voraus.
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Stufen der Aktivität. Erste Stufe: Trieb.
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Die nachgewiesenen Grundlagen zur Zielbestimmung des
Willens, also auch der Willenserziehung, sind dem Prinzip
nach die nämlichen, auf die Kant die Ethik gegründet hat.
Weshalb ist man dabei nicht stehen geblieben? Der Grund
liegt nur zum Teil in theoretischen Bedenken hauptsächlich
psychologischer Art, auf die einiges schon geantwortet ist und