591 LEIBBEDIENTER — LEIBDIENER
LEIBBEDIENTER, m. bedienter um die person eines standes-
herrn: ein stats-mann soll hehutsam sein in erwehlung seiner
leib-bedienten. BurscHky Patm, 623. .
LEIBBETE, f. abgabe der leibeigenen: auch soll ein heim-
berger unsern herren ufheben die leibbeeth. weisth, 2, 164
(Hundsrück, von 1498); leibbete, census ab homine proprio quo-
fannis praestandus. HALTAUS 1239 (von 1618). s. leibeshete.
LEIBBIENE, f. ein guter bienenkorb, den man im herbst nicht
ausnimmt, sondern den winter hindurch stehen läszt, damit er
im folgenden frühjahr schwärme; auch leibstock, mutterstock,
stammschwarm, vorzucht. NEMNICH.
LEIBBINDE, f. binde um den leib, perizoma Frisch 1,600°;
als schmuck, in der weiblichen tracht z.b. des vorigen jahr-
hunderis (YAacossson 2,586); auch binde zum schutz des unter-
leibes.
LEIBBRIEF, m. document, wodurch leibrecht ertheilt wird.
ScHM. 1,1412 Fromm,
LEIBBUCH, n. lieblingsbuch (vgl. leib 2,c sp. 583):
liesest du erst ein wenig im bett? ein kapittel der bibel,
dort auf der kleinen riole zur seite dir; oder ein leibbuch
jener zeit, da noch menschen wie Washington lebten und
Franklin? Voss 1,84.
LEIBBUND, m. bund um den leib:
denn nicht tödtlich traf der scharfe pfeil mich. es schützte
mich der bewegliche gurt und unter diesem der leibbund.
BÜRGER 214° (Ilias 4, 186).
LEIBBÜRGE, m. geisel, obses, der mit seinem leibe bürge ist.
FRISCH 1, 600°.
LEIBBURSCHE, m. bursche für die persönliche bedienung
nes standesherrn ?
so kleid ich mich in bubentracht,
dein leibbursch dort zu sein. BÖRGER 85°.
in den studentischen verbindungen ist leibbursch derjenige ältere
siudent, der einem neu aufgenommenen (leibfuchs) zum persön-
lichen. leiter gesetzt wird.
LEIBCHEN, n. 1) corpusculum, leibgen StIELER 1132 als
meisznisch; indes seit dem 18. jahrh. allgemein in der schrift-
sprache , wenn auch viel weniger gebraucht als körperchen oder
körper: wie oft hab ich den engel als kind auf meinen armen
getragen, und ihr leibchen rundum bepatscht und gestreichelt.
HEinseE Ardingh, 1,238;
musz das leibchen gleich verwesen,
ists ihm doch ein schlechter schad,.
P, GERHARD 251, 19 Gödeke (auf das abscheiden
eines jungfrduleins) ;
der puder ist so wie der rock
für alt und graue weibchen;
drum sitz ich nackt auf meinem bock
und zeig ein derhes leibchen (eine junge heze spricht).
GöTHE 12, 226:
als plur. neben leibchen auch leiberchen:
es dünkt euch auch ganz magnifique, wenn hoch die röcke fliegen,
und wohllustathmend, rückgelehnt die leiberchen sich wiegen?
Prutz polit. wochenstube (1847) 115.
leibchen auch nur junger oder kleiner unterleib (vergl. leib 3, h
sp. 588): die sprossen zum künftigen strauchwerk waren an
seinem leibchen eben angeflogen. Heınse Ardingh. 1,406.
2) leibchen, ein kleidungsstück, wams ohne ärmely seltener der
männlichen tracht (Jacowsson 1,316"), gewöhnlicher der weiblichen
tracht angehörig: weiber kleider sind: das leibichen, der ge-
faltete höcke, der lange mantel. ComEnijus sprachenthüre $ 513;
ein junges milchmädchen in einem schneeweiszen leibchen
und unterrocke. Wıenann 12.175:
ihr drinket aus dem hecher, wi drinken ut dem stope,
Awr magt ein leibchen hat, unse deren drecht eine jope.
LAUREMBERG 4,674 s. 72 (gegenüberstellung
hochdeutscher und plattideutscher ausdrücke) :
(die mutter) brachte die weisze haub und
das leibchen mit rosigen bändern. Voss 1,213.
3) leibchen, das rumpfstück an einem frauenkleide, die taille :
und die taill und den schlepp
verändr ich zur stund,
das leibehen ist länger,
das röckchen ist rund. GöTHE 1,32.
LEIBDIENER, m. diener eigens für die person eines standes-
herrn * leibdiener, servus intimus StIELER 315; sowol von einem
höheren bedienstelen : an der langen sehr besetzten wirthstafel
sasz ich an einem ende, der kämmerier des königs, v. Rietz,
an dem andern, ein groszer, wohlgebauter, starker, breit-
schultriger mann; eine gestalt wie sie dem leibdiener Friedrich
Wilhelms gar wohl geziemte. Göärue 30. 381- als von eigent-
LEIBDIENERIN — LEIBEIGEN 592
‘ichen bedienten? monsieur Michel, kammerdiener, leibdiener,
vertrauter des herrn ministers! ScHiLLER parasıt 1,7;
mit gold bedeckt umrauscht sie, wo sie gehen,
das wimmeln einer heeresschar
von groszen zierlichen und schmucken
leibdienern aller art, von läufern und heiducken.
WIELAND 18, 290.
LEIBDIENERIN, f. pedisequa. STIELER 315.
LEIBDIENST, m. 1) dienst um die person eines hochgestellten :
ndem ich nicht in leibdiensten bin wie er, sondern aller-
ırst erwarten musz, was gott und das glücke aus mir will
nachen. PHILANDER 2, 139.
2) frohndienst welchen man mit seiner eigenen person verrichtete,
ıamentlich fuszdienst (fheil 4%, 1018), handdienst (42, 367), im
jegensatz zum spanndienst (durch zugvieh). vgl. auch leibfrohne.
LEIBDING, n. etwas auf lebenszeit zur nutznieszung ausbe-
lungenes, an gut oder rente: von 12 gulden leibdings. deutsche
tädtechron. 2, 16, 11; der (bischof von Augsburg) ward mit der
tat ains, das yederman umb sein leibding ainer dem andern
ırief geben und nemen sol (leibdingsverträge sollen schriftlich
‚bgeschlossen werden). 4,306, 9; anno 1396 jar da tet die stat
‚Augsburg) mit irem bischoff Burckhart von Elerbach alle leip-
ding in zinszlechen, und der pfaffen leibding solt stan sibenzig
ar. 316,4; also ergab sich der von Regensperg recht an die
von Zürich, die gabent jm ein Iypding und hieltent jn erlich,
WTTERLIN chron. 179. vwgl. Jeibgeding.
LEIBDINGER, m. inhaber eines leibdings; der ein gut auf
»bgeding besitzt. leiptinger Schm. 1,1412 Fromm.
LEIBE, f. für leube == laube (vgl. sp. 290 fg.) : granarium,
zornbön, speycher, leyben. ALBERUS ss4’; pavimentum, lectile,
:in leyb, bün, steinern esterich, ein plaster von kleinen stein.
L13*; contfignatio, das zusamen fügen, oder ein bün, leyb.
’k4”. ss. auch unter kauflaube fheil 5, 334,
LEIBEIGEN , adj. 1) mit der person eigen, einem andern
zugehörig. es ist der verstärkte rechtsausdruck eigen von knechten
und hörigen (theil 3, sp. 92, no. 3), erst im 14. jahrhundert, wie
es scheint, ausgebildet (der früheste beleg von 1388 bei LEXER
1, 1932), und zunächst auftretend in begleitung von umschrei-
ungen wie eigen vom lNp, mit dem lip einem zugeheren
LEXER 1,1931. HaLTtAus 1239; die armen lüte die mit dem
ibe nit ir aigen sind. ebenda, von 1420); seit dem 15. jahrh.
ıber formelhaft, und namentlich seit dem 16. jahrh. das einfache
»igen mehr und mehr verdrängend: ein leibeigener oder leib-
ägene, so nit anderswo här verkauft worden ist, sondern
ınserm haus erboren, verna CALEPIN (1570) 1614; eine leib-
:igen magd. 3 Mos, 19,20; wiltu aber leibeigen knechte und
negde haben, so soltu sie keufen von den heiden. 44; wenn
lein bruder verarmet neben dir, und verkeuft sich dir, SO
;oltu jn nicht dienen lassen als einen leibeigen ... denn sie
der bruder und seine kinder) sind meine knechte, die ich atıs
Egyptenland gefürt habe, darumb sol man sie nicht auf Jeib-
gen weise verkaufen. 39. 42; leibeigen leute. Hes, 27,13;
loch soll den oberkeiten an jhren gerechtigkeiten und her-
zommen der leibeignen halben, dieselbigen ledig zu zehlen
der nicht, .. nichts abgebrochen oder benommen sein. abschied
les reichst. zu Augsburg 1555, $ 24; einem leibeignen knecht
zleich unterwerfen. Galmy 53; leibeigne knechte. Kırcuynor
wendunm. 53°; als eine leibeigne sclavin. Felsenb. 2,592; dein
eibeigne-schlayen Manutius und Bemhus. PHıLANDER 2 (1643)
196; hörige oder leibeigne leute .. waren das eigenthum ihres
herrn. Möser osn. gesch. 1,81; der gutsherr, sagt man, hatte
»hedem das höchste recht über seinen leibeignen, er konnte
ihn tödten wenn er wollte, der leibeigne stellete keine person
vor, er hatte nichts eignes. palr. phant. 3, 251;
Esopus ist aus Phrigia,
geborn vom fleck Amoria,
ein gekaufter knecht und leibeigen.
B. WauLDIis eb. Esopi v. 23;
hab da selben dient sieben jar
gar hart, als ein leib aigner knecht,
nach dem entran ich aber schlecht. H.Sacus 3, 2, 220°;
so wil ich dein gefangner sein . .
ich wil sein dein leib eigner man. 238";
zuströwet werden wir, und wie leibeigne knecht
ohn hilf, ohn recht
erhärmlich hin und her geschlöppet und geraufet.
WECKHEERLIN 163;
leibeigen sein, werden w. dähnl.: las uns nur leben und gnade
‘ur dir unserm herrn finden, wir wöllen gerne Pharao leib-
eigen sein. 1 Mos. 47, 25; das ein jglicher solte seinen knecht
ınd seine magd frei gehen. und sie nicht mehr leibeigen