Full text: L. M. (6. Band)

1405 MACHT — MACHTBLUME 
yildlich: man konnt es.. prophezeien, dasz hier ein kleiner 
(krieg) zwischen dem ehepotentaten und der andern feind- 
lichen macht ausbrechen werde. J.PauL uns. loge 1,112. vgl 
groszmacht, landmacht (oben sp. 124), seemacht. 
12) freier von einem etwas, das regiert oder mitregiert, noli- 
tisch oder in hinsicht auf unser leben: die nationalversamm- 
jung ist die gesetzgebende macht, der bundesrath die voll- 
ziehende macht in der Schweiz; die gesetzgebende macht 
spräche hier (auf der schaubühne) durch fremde symbolen zu 
dem unterthan. SCHILLER hist.-krit. ausg. 3,522; heute, heute 
hat eine unsichtbare macht unser handwerk geadelt! räuber 
4, 5; keine irdische macht widersteht den erwählten der hei- 
ligen. KLInGER Otto 21, 29; 
nichts soll mich von Jesu scheiden, 
keine macht der finsternis, 
keine herrlichkeit, kein leiden. GELLERT 2,220; 
(jeder) huldiget der furchtbarn macht, 
die richtend im verborgnen wacht. 
ScHILLER kraniche des Ibykus; 
. wagst du dich 
mit jener macht, die mich bedroht, zu messen? GörTHE 9,348; 
im plur.: nicht als ob ich zweifelte, sie (die justiz) werde 
mich zeitig genug finden, wenn die obern mächte es so 
wollen. ScHiLLER räuber 5,2; die obern mächte nicken mir 
ihr schreckliches ja herunter, kabale u. liebe 5,6; nicht vor 
mir, vor den unsichtbaren mächten, die neben mir stehen, 
auf die kniee! GöTHE 14, 129; dem heiligen ...das uns un- 
sichtbar umgehend allein gegen die ungeheuren zudringenden 
mächte beschirmen kann. 17, 378; . 
wer nie die kummervollen nächte 
auf seinem bette weinend sasz, 
der kennt euch nicht, ihr himmlischen mächte. 18,217; 
nur der Kr eignet jenen mächten, 
die das dunkle schicksal fÜechten, 
SCHILLER hist.-krit, ausg. 11,55; 
doch mit des geschickes mächten 
ist kein ewger bund zu flechten. 310 (ylocke v. 144); 
strauchelt der gute und fällt der rechig, 
dann jubiliren die höllischen mächte. Macbeth 1,1; 
im ausrufe? 
9 himmlische mächte, es ist mein sohn! 
braut von Messina v. 2314. 
13) macht, für einen theil der kopftracht: darumb sol das 
weib eine macht auf dem heubt haben, umb der engel willen. 
1 Cor. 11, 10, mit der glosse: macht, das ist der schleier oder 
decke, dabei man merke, das sie unter des mannes macht 
zei, gen. 3. BIinDsEILS bibel 7,558, 
14) macht endlich, zeugungsglied, eine bedeutung die sich 
wieder an macht oben 2, aber in dem besonderen, sonst nicht 
mehr zu belegenden sinne der zeugungskraft anschlieszt! wirt 
einer gestochen drei zwerchfinger oben von dem nabel bis auf 
die macht, das ist ein grosze wund. BRAUNSCHWEIG chirurg. 
(1498) 17°; von den harten drüsen, die sich under den uchsen 
und oberhalb des schenkels an der macht erheben. Rırr 
chirurgei (1559) 2, 89°; das kraut zerknütscht und auf die ge- 
schwulst der macht geleget, wehret der hitz. TABERNAEMONT. 
7110; diese salben gebrauchet, den verharten bauch darmit 
zu erweichen, auf den nabel und umb die macht herumb 
zeschmieret. 1133. 
MACHTANSEHEN, n.: hofft er die sachen durch macht- 
ınsehn sich unterzuordnen. VARNHAGEN fageb. 6, 119. 
MACHTANWACHS, m.: wie waltet da ein so starkes ge- 
fühl von machtanwachs, persönlichem recht und königlicher 
selbständigkeit. RAnkE engl. gesch. 1,190. 
MACHTARM, m. manus potens STIELER 54: der geber alles 
zutten wolle ihn mit seinem machtarm erhalten. BuTscHkKY 
hd. kanzelley 540. 
MACHTARM, adj. arm an macht: ein machtarmer könig. 
MACHTAUSRUF, m. gewaltiger ausruf: 
(lie musik ist) wie die rede des thiers tonreich, des 
gebietenden löwen 
machtausruf in der wüst. Voss Luise 3,2,540. 
MACHTBAU, m. herscherreichthum und gewalt (vgl. macht 10), 
zinem bau verglichen: Waldemar II. bluthespritzter machtbau 
sank auf einen stosz zusammen. DAHLMANN dän. gesch. 2,174. 
MACHTBESITZ, m.: machtbesitz, zu dem der könig Anton 
von Navarra gelangt war. RAnkE franz. gesch. 1,402; 
in angestammter hoheit machtbesitze. RücKErRT 136, 
MACHTBLUME, f. pancratium, machllilie; eine gattung meist 
ausländischer zwiebelofhanzen. NEMNICH 4. 841. 
MACHTBOTE — MACHTGEWALT 1406 
MACHTBOTE, m. bevollmächtigter gesandter * machtbott legatus 
TAALER 280°; Leonhard von Velsegke ritter, Henrich Her- 
varth, machtboten des kaisers Friedrich. HALTAUS 1285. 
MACHTBOTSCHAFT, f. gesandtschaft und gesamtheit der 
jesandten. HALTAUS 1286, 
MACHTBRIEF, m. literae mandati. ebenda. 
MACHTEIGNUNG, f. aneignung von gewalt: fassungslosig- 
zeit neben wahn, machteignung neben träger hingebung. 
ya Na Sore 1, 252. 
MACHTENTSETZT, part. der kraft beraubt, entblöszt: gebun- 
lene und machtentsetzte arme teufel. AYRER Proc. 3, 2. 
MACHTFREI, adj.: macht- sive reichsfrei, exemtus imperü 
STIELER 559, . 
MACHTFÜLLE, f. fülle einer herscher- oder richterlichen 
jewalt: so dasz alles wie ein werk der machtfülle des königs 
arscheint. NIEBUHR 1,537; freiheit der plebejer, sich von leibes- 
trafen, welche der consul kraft seiner machtfülle ausge- 
‚prochen, auf das gericht der ihrigen zu berufen. 555. 
MACHTGEBÄRDE, f. haltung und erscheinung gewaltiger art: 
und er (gott) sprach das wort: es werde! 
da en ein schmerzlich ach! 
als das all, mit machtgebärde, 
in die wirklichkeiten brach. GöÖöTHE 3,83. 
MACHTGEBER, m. geber einer vollmacht: (wir räte) hahen 
‚.inn die seele unserer herren und machtgeber . . einen leib- 
ichen eid geschworen, HALTAus 1286 (von 1527). auch heute 
noch in gerichtlicher und kaufmännischer sprache üblich? vor- 
schriften des machtgebers (an den bevollmächtigten). entschei- 
lungen des reichsoberhandelsgerichts 18,337. 
MACHTGEBUNG, f. concessio, permissio, liberae potestatis 
"ati0. STIELER 650, 
MACHTGEBOT, n. gebot als ausflusz der herschergewalt? 
und wenn du must durch todesnoth, 
auf deines gottes machtgebot, 
aus dieser welt nun scheiden, kirchenlied b, HALTAUS 1286; 
und aus seiner grünen welle 
steigt der schilfbekränzte gott, 
wälzt den schweren flosz zur stelle 
auf der göttin machtgebot. SCcCHILLER d. eleus. fest v. 154: 
so hemmt er zwar mit strengem machtgebot 
den rohen ausbruch ihres (der söhne) wilden triebs, 
braut von Messina v. 41: 
nun schwand die freiheit herrischem machtgebot. 
Voss 3,31; 
wie schreitet königlich der leu, 
schüttelt die mähn in die lüfte! 
er ruft sein machtgebot 
durch wälder und klüfte. UHLAND ged, 386; 
zuch sofern es nur durch gebärde ausgedrückt wird: 
sein antlitz strahlt, wie morgenroth; 
auf nas und stirn herrscht machtgebot. 
das machtgebot, das drauf regiert, 
wird hui! durch seinen arm vollführt. BörGEr 51° 
MACHTGELD, n. geld, gebühr, die von einem bevollmäch- 
igten in einem prozesse erlegt werden musz:! und das dem 
zeschwornen gerichtsprocurator, welcher den machtmann hei 
gerichten andingen sol, das gebuhrliche und bei gerichten 
geordnete machtgeldt von jar zu jar, so lange der handel 
jei recht schwebet, erleget werde. breslauische gerichtsordnung 
10n 1591 bei HALTAUS 1286. 
MACHTGEBRAUCH, m.: dem herrschenden alle hellen 
;rundsätze seines machtgebrauchs benehmen. Dya Na Sore 
i, 282. 
MACHTGEFECHT, n. gefecht, kampf der gewalt oder der 
rjewalten 
nur meer und erde haben hier gewicht; 
ist jenem erst das ufer abgewonnen, 
dasz sich daran die stolze welle bricht, 
80 tritt durch weisen schlusz, durch machtgefechte 
das feste band in alle seine rechte. GörTHE 13,259. 
MACHTGEFÜHL, n. gefühl der macht oder gewalt, die einem 
nnewohnt: nur derjenige, welcher mit kraft und muth, aus 
macht- und reichthums-gefühl handelt, geht rasch und kühr 
vorwärts. KLINGER 11, 159. 
MACHTGENOSSE, m. genosse der herschergewalt? drei juhre 
nachher ernannte Diocletian den Galerius, Maximinian den 
Yonstantius, zu Cäsarn, in welcher eigenschaft sie zwar an 
würde den Augusten nachstanden, doch aber die ihnen an- 
rertrauten provinzen als machtgenossen regierten, STOLBERG 
0, 27. 
.MACHTGEWALT, f. gewalt die aus der machtstellung eines 
herschers flieszt: man spiegelte ihm (dem könige) falsche be- 
‚riffe von der ausdehnung seiner rechtmäszigen machtgewalt
	        
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