1603 MANNSCHATZUNG — MANNSCHLACHTIG
mannschaft, corpus et manus vasallorum, uni domino vel pluribus
conjunctis servientium : vasalli, manni, mannorumque commilitium.
HaLTAUus 1312; später eine für kriegszwecke zusammengehörige
schar- die mannschaft, erwachsen zum streit, die dapferst
mannschaft der schlachtordnung, ein rott der sterksten
kriegszleüten , principia. MAALER 283°; und Saul nam drei
tausent junger manschaft aus ganz Israel, und zoch hin,
David sampt seinen mannen zu suchen. 1 Sam. 24,3; achzig
tausent junge streitbare manschaft wider das haus Israel zu
streiten. 1 kön. 12,21; das Abia mit seinem volk eine grosze
Schlacht an jnen thet, und fielen aus Israel erschlagene
fünf hundert tausent junger manschaft. 2 chr. 13,17; die
junge manschaft aber die vor der stad stund, wehret sich
tapfer, denn sie hatten geschütz und wehre gnug. 2 Macc.
12, 27; eine mannschaft ausmustern, copias armare STEINBACH
2,24; will aller orten ausreiten, wohin er mannschaft ge-
stellt, will ihn selbst aufsuchen und überstellen. Fr. MÖLLER
3, 380; Bourgogn. wie stehts auf den schiffen? Verrina. meine
mannschaft ist glücklich an bord gebracht. ScHiLLER hist.-
krit. ausg. 3, 288 (Fiesko 4,1 bühnenbearbeitung);
entblöszt sind von vertheidigern die mauern,
denn rastlos fechtend fällt die mannschaft aus.
jungfrau von Orl, 1,3;
wer führte seine mannschaft an?
H. v. Kıgıst Käthchen v. Heilbr. 3,6;
auch sonst gesamtheit der für bestimmte dienste angestellten, vgl.
burgmannschaft, dienstmannschaft, löschmannschaft, spritzen
mannschaft; das schiffsvolk (s. schiffsmannschaft) :
damit des tröstlichen reiseschlauches
niemals ermangele die schiffsmüde mannschaft. PLATEN 133;
auf den raan, auf den laffeten .
sitzt die mannschaft, wie gebannt.
FREILIGRATH dicht. 1,52,
5) plur. mannschaften, die bedeutung 4 wieder vereinzelnd;
mannschaften die einzelnen, auf einem lehengute sitzenden lehen-
holde samt ihren familien: ein kleines aus 17 mannschaften
bestehendes dorf. Scum. 1,1602 Fromm.; auch die soldaten
eines kriegerischen verbandes (regiment, bataillon u. s. w.) heiszen
mannschaften.
MANNSCHATZUNG, f. - die mannschatzung, steür, schatzung
den personen nach auszgeteilt, capitatio. MAALER 284°,
MANNSCHEU, adj. virgo acerba, virum abhorrens. STIELER
1764,
MANNSCHELU, f. scheu vor einem manne.
MANNSCHLACHT, f. erschlagung eines menschen, totschlag,
mord, mhd. manslaht: homicidium manslaht, manslagt, man-
schlacht Dier. 279°; er hat begangen ein manschlahte (homi-
cidium perpetravit). bibel von 1483 43° (2 Mos. 22,3); der in hat
erschlagen, der wirt schuldig der mannschlacht. 84° (4 Mos.
35, 16); SO höret man auch von keim mord oder mannschlacht
bei jhnen. Frang weltb. 94°; ein grosze niederlag, ein man-
schlacht, dorin auf einen tag viel todter gemacht, THURNEISZER
magna alchym. 2, 36. N
MANNSCHLÄCHT, MANNSCHLÄCHTE, m. totschläger, mörder,
mhd. mansleht, manslehte: ditz wird die ee des manschlechten,
der do fleucht, des leben ist ze behalten. bibel von 1483 9%
(haec erit lex homicidae fugientis. 4 Mos. 35, 16).
MANNSCHLACHTER, MANNSCHLÄCHTER, m. ebenso: der
manschlachter steet auf an dem ersten morgen und erschleht
den ellenden und den armen, bibel von 1483 257° (mane primo
consurgit homicida. Hiob 24, 14); die gerechtigkeit hat gewonet
in ir (Sion), aber nun die manschlechter. 338° (Jes. 1,21):
etlichen manschlechtern und andern ubeltetern. Nürnb, pol.-
ordn. 42; da ward der konig erzürnt und sandt ein hör und
tödtet die manschlechter. KEISERSBERG evang. (1517) 153°.
MANNSCHLACHTIG, MANNSCHLÄCHTIG, adj. des mordes
schuldig, mörder, mhd. manslehtec: homicida manslechtig,
manschlechtiger DıEr. 279°; paricida manslechtig 413°; homicida
manslechtiger nov. gloss. 205°; do sach er die hausfraw Urie
Betsabee sich wäschen, von derselben gesicht ward er be-
wegt, das er beede eebrüchig und manschlachtig ward.
KEISERSBERG pred. 64°; machten wider keiser Albrecht ein
pundt und verschreibung, das sye keinem todischläger wolten
gehorsam sein. es zimmet auch die keiserliche wirde, keinem
solchen manschlechtigen mann, der seinen eigen herrn...
umbrecht. S, Frank chron. (1531) 193°; so gehts auch in
Zechen, das sich oft das erz verdruckt oder gar abschneidt,
wenn es ein bös aug ansihet, oder ein diebische oder man-
schlechtige hand nachschlegt oder angreift. MaATHEs. Sar. 34°:
MANNSCHLACHTUNG — MANNTHIER 1604
mancher wil traun kein erznei von einer manschlechtigen
hand nemen. 35°; wenn solche thier (ochsen) gar zu wild
sind und endlichen auch mannschlechtig werden und die
nänner anfangen zu stoszen, so lasse man sie bald schneiden.
COLER hausb. (1640) 287.
In der Oberpfalz aber heisst mannschlachtig, von einer ganz
ındern bedeutung des adj. schlachtig ausgehend, und an den
zngeren sinn von mann angelehnt, mannsüchtig, in die männer
jerliebt. Scam, 1,1603 Fromm.
MANNSCHLACHTUNG, f. mord: homicidium manslachtunghe,
nanslachtinge DıEr. 279°
MANNSCHLAG, m. wie mannschlacht: du solt nit man-
;chlach tun. du solt nit unkeusch sein. du solt nit stelen,
piegel menschl. behaltnusse 1492 51°; Magis thet grosze man-
ichleg (in dem kampf) zü beiden seiten. Aimon bog. C2.
MANNSCHLÄGER, m. mörder: homicida manschleger Dier.
196
MANNSCHLAGUNG, f. mord: yarricidium manslahunge
dies, 418°.
MANNSEN, mn. 1) person männlichen geschlechts; eine mund-
ırtliche, dem östlichen Mitteldeutschland angehörige verstümmelung
‚on mannesname (sp. 1582) in der aufgeführten bedeutung.
sie geht durch die form mansnam hindurch (noch siebenbürgisch
mansnum neben manzen, auch manzem Kramer Bistritzer dial.
87), welche, ebenso wie das unserm heutigen weibsen zu grunde
Hegende mitteldeutsche wibesnam als neutrum gebraucht wird:
mit willen habe ich nie gephlegen
zu sehen diu wibesnam. veterbuch 3517 Franke; -
nannsen seit anfang des 18. jahrhunderts in schriftquellen nach-
zuweisen, auf die derbe rede eingeschränkt bleibend: manns-
person, mannsbild, mannsen, mans-persoon KRAMER nider-
hochteutsch. dict. (1719) 141°; sie sagten ihm was liebes, so
mannsen als weibsen. CLAUDIUS 4, 18; weiber und kinder,
nannsen und weibsen. L. TIEcK ges. nov. 10, 217;
und ich fühlte mich ein mannsen,
ich gedachte meiner pflicht,
und ich hieb dem langen Hansen
gleich die schmarre durchs gesicht. GörTHE 1,155;
verflucht geschick! betrogne mansen!
von Adam her verführte Hansen! 41,143.
2) auch collectiv, die männer: in Leipzig das mannsen ist
‚orneweg gefahren, das weibsen kommt nach. ALBRECHT 166°;
diese dienstfertige magd...fiel mir um den halsz, und
küssete mich, sagende: sie hätte das mannsen doch gar so
eb. rockenphil. (1707) 4. hundert, cap. 27.
3) tirol. mannez mannsbild steht ebenso wie weibez weibsbild
‚Fromm. 3, 106) gänzlich fern: es ist das neutrum des adj.
mannet männlichen geschlechts, bair. mannets, männliche person:
nannets und weibets badt durchenander. ScHM. 1,1604 Fromm.
MANNSINN, m. männlicher sinn:
freiheit giebt uns
mannsinn. STOLBERG 1,36;
weisheit in that, in red und gesang, und schirmenden mannsinn,
Voss 3,103.
MANNSTARK, adj. stark an zahl der männer: im allgemeinen
Jafür, dasz die geschlechter sehr mannstark waren, reden
zur genüge die überlieferungen, welche zıhlen aussprechen.
NIEBUHR 1, 671.
MANNSUCHT, f. natura virosa. ÄDELUNG.
MANNSUCHTIG, adj. virosa, libidinosa mulier. FrıscH 1, 640°;
nulieres virosae, mannsüchtige weiber KırschH cornuc.; maunn-
süchtig sein, subare, virum avere SERZ 95°
MANNTAG, m. da alle lehenleute zusammen kommen, con-
entus beneficiariorum. Frisch 1, 640°
MANNTHEIL, m.: mann- et mundtheil, portio virilis StIE-
„ER 2269.
MANNTHIER, n., ein von ROLLENHAGEN gebildetes, thieren
n den mund gelegtes wort ‘
dieweil aber der herr der welt,
sein regiment also bestelt,
dasz kein thier lebet uberall,
es hat seinen feind und unfall,
ja das verachte gräselein,
hat seinen feind am schäfelein,
das schaf den wolf, der wolf den hund,
der hund des beeren klawen und mundt,
der beer den groszmütigen löwen,
und der löw musz das manthier schewen,
das manthier eins das ander mord,
das man von keinem thier sonst hort,
Froschmdus. D6* (1,1,4):