Full text: L. M. (6. Band)

1653 MARKTGENEHM — MARKTPFENNIG 
MARKTGENEHM, adj. acceptabilis in foro: neun malter guter 
-ainer markgenehmer frucht. LENNEP lands. 2,117 (von 1644). 
MARKTGERECHTIGKEIT, f. privilegium nundinarum: eiD 
rt mit marktgerechtigkeit. 
MARKTGERICHT, zn. gericht für streitigkeiten der handels- 
leute auf einem markte. JAcoBSson 6, 519°. 
MARKTGETÖSE, n. getöse auf einem markte oder wie auf 
einem markte: unter dem marktgetöse des römischen und 
des athenischen forums, wo sie (lehrer und schüler) im ge- 
folge Katos und Sokrates mit herum gingen. J. PAUL Tit. 1, 118. 
MARKTGEWÜHL, n.:; das marktgewühl des alltäglichen 
'ebens. BETTINE fageb. 206. . 
MARKTGUT, n. waare zum verkauf auf einem markte oder 
zuf märkten. JAcoBsson 3,23‘; marktgüter, merces ad mer- 
zatum destinatae, mesz-gut. Frısch 1, 645°. 
MARKTHALLE, f. in groszen städten überdachter raum für 
Ten wochenmarkt. vgl. unter halle th. 4?, 231. . 
MARKTHELFER, m. Knecht der kaufleuten während des 
marktes beim verladen der waaren hilft; im weiteren sinne 
knecht einer handlung im allgemeinen: mein vater .. liesz die 
von mir versteckten flaschen von seinem markthelfer abholen. 
avantur. 1,47; unser markthelfer. 51; suche mir, sagt das 
vaterland, durch die axt, die nadel, den hobel, als schreib- 
und rechnungsmaschine, oder als markthelfer nützlich zu 
werden. TuümmeL 6,68; (ein mann) den er als markthelfer 
bei einem buchhändler angebracht hatte. Nıco.ar Seb. Noth- 
anker 1,123; dem markthelfer, welcher die strohhüte schwe- 
telte. FreyraG handschr. 1,34. 
MARKTHERR, m. ratsherr, der die aufsicht über das markt- 
wesen hatte: marktherrn, senatores quibus fora curae sunl. 
FrıscH 1, 645°. 
MARKTKAPELLE, f. kapelle auf einem markte stehend: 
dorten aus der marktkapelle, 
im gewimmel und gewoge, 
strömt des volkes bunte menge. H. HEInE 15,59, 
MARKTKAUF, m. marktpreis (vgl. kauf 3, fh. 5, 319): der 
werth nun, den die leute so mit einander handeln (auf dem 
markte), unter sich vor eine waare ausmachen, wird gemeinig- 
lich der marktpreisz oder der marktkauf genennet. öcon. lex. 
1518; marktskauf , prelium quo omnes vendunt quid. FRISCH 
1, 645°. 
MARKTKNECHT, m. obrigkeitlicher diener für das markt- 
wesen. Öcon. lex. 1519. ; 
MARKTKORB, m. korb in welchem man auf dem markte 
gekauftes nach hause trägt. 
MÄRKTLER, m. einwohner eines marktfleckens, bair. märkler. 
ScHM. 1,1652 Fromm. 
MARKTLEUTE, plur. mercatores, nundinatores, käufer und 
„erkäufer Frıscy 1, 645°: ; 
da thet mans auf den kornmark tragen ... 
all markleut uber disen sachen, 
so sehr sie mochten, tiheten lachen. 
N L. SAnDruß kurzweil (1618) 104. 
MÄRKTLICH, adj. je zum markte, markt für markt: an 
standgelde aher, so viel die leinwandkasten nur alleine be- 
trifft, soll märktlich von einem, auch 2. kasten nur 4. gr... 
gefordert werden. der stadt Leipzig ordn. (1701) 130. 
MARKTMANN, m. nundinator. Dasyp. 
MARKTMEISTER, m. aufseher über das marktwesen einer 
stadt: was hat ein markmeister (der auf dem markt achtung 
zu geben bestellet) in den häusern zu schaffen? pers. rosenth. 
2,1; der mann, der in dem städgen häscher, thürknecht, 
stundenrüfer,, markmeister, gerichtsfron, blutschreyer, stock- 
meister und alles war. Cur. Weıse erzn. 96 Braune; die markt- 
voigte, marktmeister und marktknechte. öcon. lex. 1519; 
in dem kam der markmeister dar, 
und bsah die wunderlichen wahr. 
L. SAnNDRUB kurzweil 103, 
MARKTORDNUNG, f. ordnung über das marktwesen: wie es 
eine diesfails gemachte marktordnung erfordert, darinne nicht 
aur wegen gedachten marktpreises verfügung geschiehet, son- 
dern auch alles besorget und angeordnet ist, was zur markt- 
"reiheit und gerechtigkeit diensam. öcon. lex. 1518. 
MARKTORT, m. ort wo markt gehalten wird, marktfiecken, 
marktstadt : er bringt sein getreide nach dem nächsten markt- 
arte zum verkauf. 
MARKTPFENNIG, m. pfennig als erlös aus einer marktwaare : 
du selber hast oft von deiner butter 
einen marktpfenulg zugelegt, 
KOTZEBUE dram, Sp. 1,302. 
MARKTPLATZ — MARKTSATZ 1654 
MARKTPLATZ, m. 1) platz in einer stadt, auf welchem 
märkte gehalten werden: marktplatz, locus spaliosior, in quo 
jendentes conveniunt, zum feilhaben der kaufleute. FRISCH 1, 645’; 
auf dem marktplatz zu Marseille. J. PauL uns. loge 1,52; 
auf dem marktplatze vor dem rathause wurden verbrecher an 
len pranger gestellt oder ihr bild dahin genagelt: seht euch 
nach einem andern nahmen um, sonst deuten krämer und 
gassenjungen mit fingern auf euch, die euren herrn sohn 
auf dem Leipziger marktplatz im portrait gesehen haben. 
SCHILLER rduber 1,1. 
2) eine stadt selbst als platz für den markt: so bald aber 
die kompagnie diese stadt (Antwerpen) zum marktplatze er- 
wählt, wäre sie zu einem bewundernswürdigen wohlstande 
zediehen. Möser phant. 3, 168. 
MARKTPREIS, m. preis der waaren auf dem markte: der 
marktpreisz oder der marktkauf. öcon. lex. 1518 (s. d. stelle 
unter marktkauf); der churfürst von Sachsen ...ist privat- 
yhesitzer von fast dem dritten theil des landes, und könnte 
ınd sollte durch gemessene, humane bewirthschaftung seiner 
züter den marktpreis des brotes in seiner gewalt haben. 
SEUME mein sommer 84; 
ihr stumpfer räubersinn 
berechnet sich den werth der schönsten frauenbilder 
(von marmor oder fleisch, gleich viel!) mit kaltem blut 
blosz nach dem markipreis, just wie andres kaufmannsgut, 
WIELAND 23, 155 (Cberon 9,55); 
den kohl, den du dir selber gebaut, 
muszt du nicht nach dem marktpreis schätzen. RöcKERT 317. 
MARKTRECHNUNG, f. rechnung über einkäufe auf dem 
markte: Bryd (die dienstmagd) legt frau Dorthen die markt- 
rechnung ab. GÖöTHE 45, 171. 
MARKTRECHT, n. 1) recht, öffentliche märkte zu halten, 
ınd recht, das auf solchen märkten gilt: marktrecht, jus nun- 
linarum StIELER 1551; wasz güeter zu marktrecht ligen, da- 
‚über soll niemand richten, dann ein schultheisz. weisth. 
‚286 (Thurgau); an. 1588. den 21. julii ist (in Görlitz) das 
narkrecht angerichtet, dasz man einen schophut mitten aufm 
narkte aufgestecket an einer stangen, zu wehren, so lange 
Jerselbe stehet, von vorkaufern nichts zu kaufen. HALTATS 
1325 
2) recht eines kaufmanns, den öffentlichen markt eines ortes 
mit seinen waaren zu beziehen, und abgabe dafür: marktrecht, 
sensus quem magistratus a mercatoribus praeter vectigal exigere 
solet; jus nundinarum, die gebühr für die freiheit feil zu haben, 
las recht jahrmärkte zu halten. Frisch 1, 645°. 
3) recht eines marktfeckens bezüglich der wohnung und der 
schutzverhältnisse, und abgabe dafür - marktrecht, jus municipale ; 
quod homines unius civilatis sive fori conchuserunt inter se tenentes, 
war so viel als stadtrecht, weichbild. Frisch a. a. 0.; es hiesz 
zu marktrechte sitzen, unter dem schutze solches rechtes als 
nichtbürger wohnen: swer in der stat ze marketrehte sitzet. 
HaLTAUS 1326 (von 1253); gebiet in welchem solches recht gilt: 
welcher gast .. buszwirdig wurd ze Liechtenstaig in market- 
“echt. 1327 (von 1409); wer aber, dasz die burger einen (dieb) 
üengen auf dem marktrecht, so sollen ine die burger be- 
'uten bei der nacht und die hüebner beim tag. weisth. 
:, 207, $ 24 (Schwaben, von 1381). 
4) marktrecht das recht, ein markt oder marktflecken zu sein: 
ainem orte marktrecht verleihen. 
MARKTREIN, adj. rein, wie zum verkauf auf dem markte 
jeeignet, von feldfrucht: funfzehn mesten hafern markreine 
"rüchten. LENNEP lands. 2,99 (von 1674); 15 möth Häfer an 
zuter markreiner frucht. 83. (von 1715), vgl. marktschön. 
MARKTRICHTER, m. richter in marktsachen: markrichter. 
sonsul mercatorum. STIELER 1556. 
MARKTRUFER, m. ausrufer auf einem markte : marktrufer, 
narktschreier, Frıscy 1,645°; übertragen: nur der bildende 
zünstler allein... hat fast nur mit dem zu thun der seine 
ırbeit bestellt und bezahlt, mit einem publicum, das oft nur 
zewissen krankhaften eindrücken folgt, mit kennern die ihn 
ınruhig machen, und mit marktrufern, welche jedes neue 
nit solchen lob- und preisformeln empfangen, durch die 
las vortrefflichste schon hinlänglich geehrt wäre. GÖTHE 38, 29. 
MARKTSACHE, f. angelegenheit des marktes, kauf und ver- 
kauf: wissen sunst von keinem weltlichen handel noch kein 
marktsach. Frank weltb. 189°. 
MARKTSATZ, m. festgesetzter preis einer marktwaare, nament- 
lich "des getreides (vgl. markt 6 a. €., sp. 1648): marksatz, con- 
‚titutio nrein annonarki STIELER 2042. 
Tin
	        
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