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VI. DIE URTEILSKLARHEIT
Die zweite Bedingung für die Ausbildung des
Charakters liegt in der Urteilsklarheit oder
logischen Denkfähigkeit. Der unklare
Mensch kann nicht konsequent handeln außer in
den gewohnheitsmäßigen Fällen. Bei ungewohn-
ten Anlässen kommt er entweder zu gar keinem
Handeln, da er keinen Willensentscheid zu finden
weiß, oder zu einem unsicheren, vom Zufall be-
stimmten Handeln. Dies führt ihn dann nur all-
zuoft mit früheren Fällen in Widerspruch, was
er nicht selten mit den Worten bedauert: „Wenn
ich es nur vorher besser überlegt hätte!‘ Die
großen heroischen wie die großen selbstsüchti-
gen Charaktere der Geschichte zeigen stets kühle
Klarheit des Verstandes. Aus einem beschränk-
ten Kopfe einen Charakter machen zu wollen, ist
vergebliche Liebesmühe. Seine eigene Urteils-
losigkeit wird ihm zu viele Streiche spielen. Die
höchsten Stufen des auf sich selbst gestell-
ten sittlichen Charakters verlangen auch
höchste Urteilsfähigkeit. Die beharrliche Tugend
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