Full text: Geschichte des naturwissenschaftlichen und mathematischen Unterrichts (1. Band)

280 V. Abschnitt: Das neunzehnte Jahrhundert. 
Anerkennung nicht versagen. Obwohl er sich als Schüler Wolfs unum- 
wunden zu der Ansicht bekennt, daß in einer einzigen Zeile des Cornelius 
Nepos mehr bildende Kraft liege als in der ganzen Mathematik, so rüttelt 
er nicht an der durch das Edikt von 1812 anerkannten Gleichberechtigung 
der Mathematik mit den altsprachlichen Lehrfächern, hält an den von 
Süvern formulierten mathematischen Lehrzielen und, seinem Wahlspruch: 
„Arbeiten oder Untergehen“ getreu, auch an dem bei der Übernahme 
des Dezernats vorgefundenen Maß der Anforderungen in den Naturwissen- 
schaften fest. Was die Pflege der letzteren betrifft, so ist unter ihm die 
preußische Unterrichtsverwaltung eifrig bemüht, der vorhin erwähnten 
Schwierigkeit für einen erfolgreichen Betrieb der Physik abzuhelfen. 
Wenn wir in den Schulprogrammen des 3. und 4. Jahrzehnts häufig Klagen 
über die Unzulänglichkeit oder das gänzliche Fehlen des „physikalischen 
Apparats‘“ begegnen, der im Programm von Kottbus 1821 direkt als eine 
Grundlage der Schulreform bezeichnet wird, so finden wir auch ebensooft 
den Dank für die Zuwendung eines solchen Apparates von seiten „eines 
hohen Ministerii‘“ ausgesprochen. Die für die Beschaffung eines der- 
artigen Apparates aufgewendete Summe schwankt zwischen 350 und 
[65 Taler, Beträge, die bei der Geldknappheit der damaligen Zeit und 
der sonst in der Verwaltung herrschenden altpreußischen Sparsamkeit 
gegenüber durchaus nicht unbeträchtlich sind und der Fürsorge des preu- 
Sischen Ministeriums für den naturwissenschaftlichen Unterricht ein ehren- 
des Zeugnis ausstellen. 
Neben dem Mangel an Lehrmitteln machte sich der an geeigneten 
Lehrkräften am bittersten fühlbar. Das ‚allbeliebte Mittel, die beiden 
dbersten Klassen in den Physikstunden zu kombinieren oder ebenso mit 
den unteren Klassen in der Naturbeschreibung zu verfahren, war auch 
nicht geeignet, den naturwissenschaftlichen Unterricht erfolgreicher zu 
machen. Die pro facultate docendi geprüften Lehrer waren in erster Linie 
Philologen, die dann auch neben Latein und Griechisch oft mathematischen 
und naturwissenschaftlichen Unterricht übernehmen mußten. Oft half 
man sich damit, diesen Unterricht Männern zu übertragen, die gar keine 
Lehramtsprüfung abgelegt hatten und ganz außerhalb des Lehrerkolle- 
giums standen, Apothekern, Kalkulatoren, Offizieren, deren wissenschaft- 
liche Ausbildung und praktische Erfahrung im Unterricht oft nur von 
zweifelhaftem Werte sein mochten. 
Um auch hierin Wandel zu schaffen, wird 1831 das Edikt von 1810 
betreffs der Lehramtsprüfung.einer Revision unterzogen. Es werden drei 
Hauptfächer geschaffen, und der Nachweis der Lehrbefähigung in einem 
genügt für die „unbedingte facultas docendi‘“. Zum ersten Male tritt hier 
das mathematisch-physikalische Lehrfach als gleichberechtigt neben dem 
der beiden alten Sprachen auf. Jedoch dürfen die Kandidaten, welche
	        
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