1. Kapitel: Unterricht unter dem Einfluß der staatlichen Verfügungen. 283
weist er alle Versuche, die Naturwissenschaften wieder aus dem Lehrplan
zu entfernen, mit aller Energie zurück und kommt in dem Zirkularreskript
vom 24. Oktober 1837 zu dem Ergebnis, daß die Physik und die Natur-
wissenschaften auch zu den Lehrgegenständen gehören, welche die Grund-
lage jeder höheren Bildung ausmachen und zu dem Zweck des Gym-
nasiums in einem ebenso natürlichen wie notwendigen Zusammenhang
stehen, daß daher keiner von diesen Lehrgegenständen entfernt werden
kann und alle dahin zielenden Vorschläge als unzweckmäßig und unaus-
führbar zurückzuweisen sind. Gleichwohl sucht er dem allgemeinen Ruf
nach Erleichterung entgegenzukommen, und so wird die Stundenzahl in
der Mathematik um mehr als 20 gekürzt, mit der Physik statt in III in 11
mit einer Stunde wöchentlich begonnen, ja es kann „an die Stelle der
Physik in der zweiten Klasse der naturgeschichtliche Unterricht treten“,
weil „in dieser und der folgenden Klasse für die Physik die unentbehrliche
Grundlage mittels des mathematischen Unterrichts noch fortwährend ge-
wonnen wird‘, und weil „in dem zweijährigen Kursus der ersten Klasse
in zwei wöchentlichen Stunden Zeit genug für den Unterricht in der Physik,
wie ihn der wissenschaftliche Zweck der Gymnasien erfordert, gegeben ist“.
Schulzes Normallehrplan vom Jahre 1837 zeigt somit 33 Stunden Mathe-
matik (in VI und V je 4, in IV und III je 3, in II und I je 4 Std.) und 6
bzw. 4 Stunden Physik (in II eine, in I 2 Std.); der Kursus der I bis II
war zweijährig, in V und VI einjährig. Der Naturbeschreibung sind von
VI bis III 2 Stunden, also im ganzen 10 Stunden wöchentlich gewidmet,
Wieviel Stunden der Erdkunde gewidmet sein sollen, ist aus dem Plan
nicht ersichtlich, da für Geschichte und Geographie zusammen in VI, V,
III und II je 3 Stunden, in IV und I je 2 Stunden wöchentlich vorgesehen
sind. Die Lehrpensen der einzelnen Klassen sind in dem Plan von 1837
nicht festgesetzt; es bleibt den Gymnasien selbst überlassen, ihren Lektions-
plan aufzustellen und das Lehrziel jeder Klasse abzugrenzen, So daß ihnen
in allen Fächern noch eine gewisse Bewegungsfreiheit erhalten bleibt. Be-
achtenswert ist die in diesem Reskript aufgestellte Vorschrift, den Unter-
richt in der Mathematik, Physik und philosophischen Propädeutik in der
obersten Klasse soviel als möglich in eine Hand zu legen. Man erkennt,
daß mit diesem Normallehrplan dem in der Übergangszeit sich geltend
machenden Streben nach größerer Ausdehnung des mathematischen und
physikalischen Unterlichts ein fester Damm entgegengesetzt ist. Wäh-
rend der ganzen Dauer von Schulzes Dezernat bemerken wir ein ablehnen-
des Verhalten der obersten Schulbehörde gegen irgendwelche Erweiterung
des mathematischen und physikalischen Lehrpensums. _ So wird eine
Eingabe der schlesischen Stände, die unter anderm auch den Unterricht
in der Mathematik und Physik mit gleicher Gründlichkeit wie den Sprach-
unterricht behandelt wissen will, abschlägig beschieden. Ähnlich wendet