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Anmerkungen.
behalten. Neben dem chemischen wird zugleich auch biologischer bzw. geologischer
Unterricht in 1—2 Wochenstunden erteilt. Als Lehrziel des chemischen und minera-
iogischen Unterrichts wird für die einzelnen Anstaltsarten folgendes vorgeschlagen:
I. Gymnasium und Reformgymnasium: Verständnis der für das tägliche Leben
wichtigen chemischen Vorgänge. Kenntnis der wichtigsten Elemente und derjenigen
Verbindungen, die im Haushalte der Natur und wegen ihrer praktischen Verwertung
bedeutsam sind, sowie der für den Menschen oder für den Aufbau der Erdrinde wichtig-
sten Mineralien.
1. Realgymnasium, Reformrealgymnasium und Oberrealschule: Übersicht über
die wichtigsten Elemente und chemischen Verbindungen. Auf experimentellem Wege
vermitteltes Verständnis für die chemischen Vorgänge und die sie beherrschenden
Gesetze. Kenntnis der für den Menschen und für den Aufbau der Erdrinde wichtigsten
Mineralien.
Die Lehraufgaben sind für das Gymnasium und Reformgymnasium:
Klasse VI (Untersekunda) 2 Stunden. Wesen der Verbrennung, Zusammensetzung
der Luft; Oxydation und Reduktion; Oxyde. Element, Verbindung und Gemenge.
Wasser, Kohlenstoff, Schwefel, Phosphor, Chlor, die wichtigsten Metalle. Sulfide,
Chloride. Einteilung der Verbindungen in Säuren, Basen, Salze und indifferente
Stoffe. Atom- und‘ Molekularhypothese in einer der Fassungskraft der Schüler an-
gemessenen Form.
Lehraufgaben des Realgymnasiums: Klasse VI 2 Stunden. Kurzer vor-
bereitender Lehrgang über chemische Erscheinungen. Wasserstoff, Halogene, Gruppe
des Sauerstoffs, Stickstoffs, Kohlenstoffs, Alkalimetalle. Atom- und Molekular-
hypothese.
Klasse VII 2 Stunden. Erdalkali- und Erdmetalle. Schwere Metalle. Grundlagen
der physikalischen Chemie, insbesondere der Lehre von den Lösungen. Periodisches
System der Elemente. Zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten Mineralien.
Ausgewählte Kapitel aus der organischen Chemie mit Ausschluß der Kohlehydrate
und Eiweißkörper, deren Besprechung dem biologischen Unterricht zuzuweisen ist.
Lehraufgaben des Reformrealgymnasiums und der Oberreal-
schule: Klasse VI 2 Stunden, Vorbereitender Lehrgang wie am Gymnasium.
Klasse VII Oberrealschule 2 Stunden, Reformrealgymnasium 1 Stunde. Wasser-
stoff, Halogene, Gruppe des Sauerstoffs, Stickstoffs, Kohlenstoffs. Alkali-, Erdalkali-
ınd Erdmetalle. Atom- und Molekularhypothese.
Klasse VIII 2 Stunden. Ausgewählte Kapitel aus der organischen Chemie, wobei
die Behandlung der Kohlehydrate und Eiweißkörper dem biologischen Unterricht
zuzuweisen ist. Die Schwermetalle. Grundlagen der physikalischen Chemie, insbeson-
dere der Lehre von den Lösungen. Periodisches System der Elemente. Zusammen-
jassende Übersicht der wichtigsten Mineralien.
Die Stellung des württembergischen Lehrplanes zu den naturwissenschaft-
ıichen Schülerübungen wird in folgender Weise gekennzeichnet. Die Übungen
werden nur als freiwillig bezeichnet für Physik, Chemie und Biologie. Es fehle noch
an ausreichenden Erfahrungen über die zweckmäßigste Art der Einrichtung. Bindende
Vorschriften lassen sich darum noch keine geben, zumal die Verhältnisse in betreff der
Schülerzahl, der Übungsräume und der verfügbaren Lehrkräfte an den einzelnen
Schulen noch sehr verschieden sind. Als Höchstzahl für die zu einer Übung zuzu-
{assenden Schüler wird beim Arbeiten in Gruppen 12 zu gelten haben; aber auch bei
Übungen in gleicher Front wird diese Zahl nicht wesentlich überschritten werden
können. Mit Rücksicht auf die zur Verfügung stehenden Stunden wird in der Regel
daran festzuhalten sein, daß die Übungen in einem Fach zunächst auf eine Klasse zu