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Allgemeiner Teil.
zu eigener planmäßiger Beobachtung und verständiger Beurteilung von
Vorkommnissen in der Natur zu befähigen.
Speziell für Chemie wird verlangt Kenntnis der wichtigsten Grund-
stoffe und ihrer Verbindungen, besonders der anorganischen, sowie Kennt-
nis der chemischen Gesetze. Im Anschluß daran einiges über Kristall-
formen, über die physikalischen Eigenschaften, die chemische Zusammen-
setzung, das Vorkommen und die geologische und technische Bedeutung
besonders wichtiger Mineralien. In den wissenschaftlichen Fortbildungs-
klassen des Oberlyzeums und in den Oberrealschul- und Realgymnasial-
kursen eingehendere Kenntnis der anorganischen Chemie und Bekannt-
schaft mit der organischen Chemie, namentlich mit denjenigen Kapiteln,
die für den Unterricht in der Biologie, für die Hauswirtschaft und für die
Gesundheitspflege von besonderer Wichtigkeit sind.
Die methodischen Bemerkungen zu den Plänen weisen darauf
hin, daß Beobachtung und Versuche die Stützen sind, von denen der natur-
wissenschaftliche Unterricht getragen werden muß; sie haben einen dem-
entsprechend breiten Raum einzunehmen. Die Chemie beginnt mit einem
Unterricht über naheliegende Einzelerscheinungen, dem sich bei den
Oberrealschul- und Realgymnasialkursen sowie auch in den wissenschaft-
lichen Fortbildungsklassen des Oberlyzeums ein mehr systematischer Unter-
richt anschließt, während die chemischen Unterweisungen in den obersten
Klassen der Gymnasialkurse sich im wesentlichen auf Wiederholungen
des früher Durchgenommenen beschränken. Auf allen Stufen sollen die
Lehrenden sich bestreben, die Schülerinnen zu eigenem Beobachten und
selbstständigem Denken anzuleiten und dabei die zahlreichen chemischen
Erscheinungen des täglichen Lebens zu verwerten, den gedächtnismäßig
anzueignenden Lehrstoff aber auf das Notwendigste zu beschränken.
Empfehlenswert ist es, die Schülerinnen, soweit es möglich ist, auch zu
selbständigen Übungen anzuregen.
Zu den Aufgaben des chemischen Unterrichts gehört es, dem biologi-
schen Unterricht als Stütze zu dienen. und die Forderungen der Gesund-
heitspflege in bezug auf Ernährung, Kleidung. und allgemeine Körper-
bflege verständlich zu machen.
Abgesehen von der Behandlung einzelner Mineralien in Klasse IV des
Lyzeums wird die Mineralogie nicht ‚als selbständiger Lehrgegenstand
behandelt; was von der Kristallographie und von der Beschaffenheit und
dem‘ Vorkommen einzelner Mineralien sonst noch durchzunehmen ist,
bleibt, wie auch die Besprechung etwaiger geognostischer und geologischer
Fragen, dem chemischen Unterricht vorbehalten. Der Gefahr einer
Überbürdung der Schülerinnen mit gedächtnismäßigem Wissen ist auch
hierbei durch .sorgfältigste Auswahl des Stoffes auf das Nachdrücklichste
vorzubeugen.
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